Stand 16.04.2020: Fallzahlen steigen auf 202 im Kreis Neuwied - Landrat Hallerbach: Es braucht jetzt die richtige Balance der Maßnahmen

Im Kreis Neuwied ist die Summe der Fallzahlen auf 202 Personen angestiegen. Hierunter sind drei Todesfälle sowie 133 Personen, die bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten. Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Stadt Neuwied: 72, VG Asbach: 29, VG Bad Hönningen: 15, VG Dierdorf: 5, VG Linz: 21, VG Puderbach: 9, VG Rengsdorf-Waldbreitbach: 29 und VG Unkel: 22.

Am Mittwoch haben die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefs der Länder ein neues Maßnahmenpaket festgelegt. „Ich begrüße eine leichte schrittweise Teilöffnung. Mit Sicherheit konnte niemand mit einer schlagartigen Lockerung der bestehenden Maßnahmen rechnen. Wir würden ansonsten riskieren, die Anstrengungen und das Erreichte der letzten Wochen zunichte zu machen. Es braucht jetzt die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz einerseits und den Erfordernissen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens andererseits“, kommentiert Landrat Achim Hallerbach den Beschluss.

Es wird auch in den kommenden Tagen und Wochen weiter darauf ankommen, Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Ein zentraler Baustein wird die Testung von potentiell infizierten Personen bleiben. Daher sollen die Testkapazitäten der Labore und das Personal in den Gesundheitsämtern deutlich erhöht werden.

In der heutigen Telefonkonferenz der Landräte mit Vertretern der Landesregierung wurden auch weitere wichtige Umsetzungsdetails erörtert. So zum Beispiel die organisatorische Vorbereitung des Schulbetriebes und die Anzahl der Schüler in gut belüfteten Klassenräumen. Wahrscheinlich werden zunächst nur 15 Schüler in einem Klassenraum beschult. 

„Seitens des Landes erhalten die Schulträger ein Hygienekonzept für die Schulen. Dieses wird in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt in den Schulen implementiert. Der Schulträger und das Land werden die Desinfektionsmittel beschaffen und bevorraten. Die Umsetzung und Einhaltung werden die Lehrer übernehmen,“ berichtet Landrat Achim Hallerbach. Da es keine Maskenpflicht gibt, spricht das Land weiterhin die Masken-Empfehlung aus. Schüler sollen sich eigenverantwortlich mit sogenannten „Community-Masken“ ausstatten. Ungeklärt ist der Umgang mit Schulmensen, da wird sich die Landesregierung entsprechend positionieren. Die Umsetzung der Hygienemassnahmen gelte dann auch für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten. „Hier wird die inanspruchnehmende Zielgruppe erweitert,“ betont der Landrat. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder soll wahrscheinlich auf fünf Kinder je Gruppe beschränkt werden. „Hier warten wir auf die Vorgabe des Landes,“ so Hallerbach.

Es gibt noch viele offene Fragestellungen und Details, die in den nächsten Tagen seitens des Landes geklärt werden sollen. So auch die Frage von Veranstaltungen und Definition von Großveranstaltungen, sowie Sportaktivitäten im Indoor- und Outdoor-Sektor sowie der weiterhin geschlossenen Zoos und Tierparks. „Hier sind noch viele Detail- und Rechtsfragen zu klären, sodass die bundeseinheitliche Beschlusslinie nicht verwässert wird. Weiterhin muss auch die Praktikabilität der Handhabung vor Ort gewährleistet bleiben. Wahrscheinlich wird es deshalb auch am Anfang wieder es holprig anlaufen,“ bewertet Landrat Achim Hallerbach die Situation.

Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen. Ab dem 27. April werden die Schulen schrittweise für Abschlussklassen geöffnet. Der reguläre Schulbetrieb soll ab dem 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Die Kitas bleiben weiter geschlossen. Allerdings werden deutlich mehr Eltern aus "systemrelevanten Berufsgruppen" das Recht auf Notbetreuung haben. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen weiterhin nicht stattfinden.

Eine Maskenpflicht wurde nicht ausgesprochen, es gilt eine „Masken-Empfehlung“. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Am 30. April werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

Der Wortlaut des Beschlusses ist hier nachzulesen.

Die bisherige 3. Corona-Bekämpfungs-Verordnung wird in Kürze durch eine neue Rechtsverordnung des Landes ersetzt. Eine Veröffentlichung wird voraussichtlich am Freitag seitens der Landesregierung erfolgen. Diese wird ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Neuwied (www.kreis-neuwied.de) veröffentlicht.

Während die Öffnungszeiten bei der Neuwieder Fieberambulanz bei montags bis freitags 12-14 Uhr und samstags 10-12 Uhr bleiben, ändern sich die Erreichbarkeiten der Hotline des Gesundheitsamtes (02631 803-888) auf Montag-Donnerstag 8-16 Uhr, Freitag 8-12 Uhr und Samstag 10-13 Uhr. Sonntags ist die Hotline nicht erreichbar. Die landesweiter Corona-Hotline 0800 99 00 400 ist weiterhin rund um die Uhr erreichbar.

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