„Die Kindertagespflege war
von den Regelungen, wie es sie für Kitas und Schulen gab und immer noch
gibt, grundsätzlich ausgenommen – sie wäre also weiterhin
uneingeschränkt zulässig gewesen. Dennoch haben wir uns frühzeitig dazu
entschieden, in der Kindertagespflege
die gleichen Maßstäbe anzulegen und auch dort nur einen Notbetrieb
anzubieten. Diese mit viel Sorgfalt getroffene Entscheidung waren wir
unseren Tagespflegepersonen, Kindern und Eltern schuldig“, begründet
Landrat Achim Hallerbach die Maßnahme des Kreises,
auch in der Tagespflege nur die Notbetreuung für systemrelevante
Berufsgruppen zu fahren.
„Dass wir außerdem analog zur Übernahme der Elternbeiträge in den Kitas
die Tagespflegepersonen mit einer Platzhaltepauschale finanziell
stützen, ist ein Gebot der Fairness und Gleichbehandlung“, so Hallerbach
weiter.
Beeindruckt ist Hallerbach davon, dass der überwiegende Teil der
Tagespflegepersonen bereit war, für die Notbetreuung verfügbar zu
bleiben: „In dieser Zeit waren die Tagesmütter und -väter eine wichtige
Stütze für die Kinder und Familien“.
Ab dem 04. Mai wird es nun aber mit der Kindertagespflege in gewohnter
Manier weitergehen – unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen für
Tagespflegepersonen, Eltern und Kinder.
„Wir haben alle Tagespflegepersonen über das Procedere informiert und
hoffen, dass die Wiederaufnahme der Tagespflege zu den regulären
Rahmenbedingungen für Kinder, Eltern und Tagespflegepersonen ein
wichtiger Schritt zurück auf vertrautes Terrain sein wird“,
betonen Werena Herzog und Jasmin Assadian vom Fachdienst
Kindertagespflege im Kreisjugendamt.
Und sie wenden sich mit einer eindringlichen Bitte an die Eltern:
„Bitte bringen Sie Ihr Kind nur dann in die Kindertagespflegestelle,
wenn es vollständig gesund ist und auch alle anderen Personen, die zum
Haushalt gehören, keinerlei Corona-typische Symptome aufweisen“.