Kommune | Positive Fälle | Todesfälle |
Stad Neuwied | 76 | 1 |
VG Asbach | 30 | 1 |
VG Bad Hönningen | 15 | |
VG Dierdorf | 5 | 1 |
VG Linz | 21 | |
VG Puderbach | 10 | |
VG Rengsdorf Waldbreitbach | 30 | |
VG Unkel | 23 |
Am Freitagvormittag ist die erste Helfer-Schulung für Pflegeunterstützung gestartet. Der Landkreis Neuwied bietet aktuell in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen Kompaktlehrgänge hierzu an. An zwei Tagen soll ein Grundwissen rund um das Thema Pflege vermittelt werden. Im Detail geht es bei der Helfer-Schulung um Informationen zur Erkrankung CoViD-19, ein Überblick zu rechtlichen Grundlagen, die Themen Hygiene, Vitalzeichen, Körperpflege aber auch um Maßnahmen der Prophylaxe sowie Nahrungsaufnahme. „Für den Fall eines plötzlichen hohen Anstieges der Fallzahlen bereiten wir uns mit dieser Maßnahme vor, um insbesondere im Bereich der Pflege genügend Personal bereit zu haben,“ erklärt Landrat Achim Hallerbach. „Der Kurs ist auch für das private Umfeld sicherlich eine Bereicherung,“ so der Landrat weiter. Die Schulungen werden durch erfahrene Pflegefachkräfte von Deutschem Roten Kreuz und Malteser Hilfsdienst geleitet. Die Kurse werden in der Wiedhöhenhalle in Kurtscheid angeboten. Für die Teilnehmer entstehen keine Kosten. Es werden noch weitere Interessierte gesucht. Über die Helfer-Hotline 02631 803-700 kann man sich registrieren und einen Schulungstermin abstimmen.
Die Gastronomie soll ab dem 13. Mai mit Auflagen wieder öffnen dürfen. „Uns erreichen zahlreiche Anfragen, wie der Betrieb erfolgen soll. Wir warten derzeit auf die Ausführungsbestimmungen des Landes. Sobald diese vorliegen, können wir alle Details aufzeigen,“ beschreibt Landrat Achim Hallerbach die aktuelle Situation. Einige Eckpunkte aus der Telefonkonferenz der Landräte mit Vertretern der Landesregierung sind, dass die Öffnungszeiten von 6 Uhr bis 22 Uhr gelten sollen und eine Reservierungspflicht mit Dokumentation der Kontaktdaten eingehalten werden muss. An den Eingängen soll Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und nach jedem Besuch erfolgt eine Desinfektion der Tische und Stühle. Die Zutrittssteuerung erfolgt durch Einlasskontrollen. Für die Servicekräfte gilt eine Maskenpflicht. Für die Gäste gilt die Maskenpflicht bis zum Tisch. Im Innenbereich darf die Bewirtung nur an Tischen erfolgen. Hier ist ein Mindestabstand vom Stuhl bis zum Stuhl des Nachbartisches von 1,50 Meter einzuhalten. Sobald die Verordnung des Landes vorliegt, wird diese auf der Website der Kreisverwaltung veröffentlicht.