Handreichung Gastgewerbe - Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Gastronomie und Beherbergung

Gastronomischen Betrieben (Innen- und Außengastronomie) ist es gestattet, unter strikter Einhaltung folgender Bedingungen ab dem 13. Mai 2020 im Zeitraum von 6:00 Uhr – 22:00 Uhr ihre Geschäftstätigkeit wiederaufzunehmen:

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