Dabei rückten insbesondere die Eisdielen, die zunächst komplett schließen mussten, wieder in den Fokus, da eine Änderung des Verordnungstextes so interpretiert werden konnte, dass zumindest ein Straßenverkauf für die Eisdielen möglich sein dürfte. Dies haben die Inhaber, insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltend schönen Wetters, natürlich sofort genutzt.
Die Ernüchterung kommt aber am Mittwoch mit einer rechtlichen
Einschätzung des zuständigen Wirtschaftsministeriums. Danach ist
Speiseeis eine zubereitete und verzehrfähige Speise, deren Verkauf zur
Mitnahme in einem Straßenverkauf nur Restaurants, Speisegaststätten
oder Cafés nach telefonischer oder vorheriger Bestellung per E-Mail
möglich ist.
Die Möglichkeit, sich ein Eis auf die Hand an der nächsten Eisdiele zu
holen, rückt damit wieder in weite Ferne. Die Ordnungsämter der Stadt
Neuwied und der Verbandsgemeinden im Landkreis werden diese Information
an die Inhaber weitergeben und darauf achten,
dass die Eisdielen umgehend geschlossen werden.