Foto: Fitnessstudios warten auf eine Wiederöffnung und legen eigene Hygiene-Konzepte vor. Gemeinsam mit den Branchenverbänden und der Berufsgenossenschaft wurden Details erstellt, um den Betrieb wieder sicher aufnehmen zu können. (v.l.n.r.) Landrat Achim Hallerbach, Sportpark Inhaber Dirk Kornmeyer und Ortsbürgermeister Martin Buchholz informieren sich über das künftige Betriebskonzept mit den strengen Hygieneauflagen.
Der Austausch, wie in den
Sport- und Fitnessstudios Hygiene-, Abstands- und Reinigungsstandards
konkret und prüfbar umgesetzt und gleichzeitig Kontakte begrenzt und
nachverfolgt werden können, sind wichtige Grundlagen für die
Wiedereröffnung ab dem 27. Mai. Die Branche ist sich auch darüber
bewusst, dass sie mit einer Öffnung der Studios auch eine große
Verantwortung trage.
Mit dem Hygienekonzept „Fit werden – Gesund bleiben“ wird ein mit den
Corona-Arbeitsschutzstandards für die Branche Fitness- und Sportstudios
vorgestellt. Vier Bereiche werden klar geregelt. Die räumlichen
Ordnungsmaßnahmen mit Markierungen und Absperreinrichtungen kennzeichnen
Wartepositionen und Wegeführungen. Neben Spuckschutzwänden und
kontaktlosem Registrierungsmanagement, bleiben Umkleiden und Duschen
zunächst geschlossen. Im Trainingsbereich werden Trainingsgeräte so
aufgestellt, das jederzeit der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen
den Trainierenden gewährleistet wird. Gleiches soll für Kursräume
gelten. Ein- und Ausgang finden zur Kontaktvermeidung über getrennte
Bereiche statt. Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen unterliegen
ebenfalls sehr strengen Vorgaben. Durchgängige intensive Lüftung und die
kontinuierliche Flächendesinfektion aller Geräte und Kontaktflächen sei
ebenfalls zu sichern. Beim Kontaktmanagement werde man alle bekannten
Vorgaben berücksichtigen und auch pro zehn Quadratmeter maximal eine
Person zulassen. Auf Trainingsberatung soll zunächst verzichtet werden.
Mit einer kontinuierlichen Kommunikation sollen Kunden und Mitarbeiter
auf die Einhaltung des Hygienekonzeptes angewiesen und über Neuerungen
informiert werden.
„Um so wichtiger, wir brauchen klare, einheitliche und nachvollziehbare Regelungen wie zum Beispiel in der Gastronomie. Sie müssen nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher schützen. Sollten die Regelungen nicht eingehalten werden können und Infektionen entstehen, hätte die Branche einen erheblichen Vertrauensverlust zu erleiden. Deshalb muss zügig und einvernehmlich eine Vereinbarung getroffen werden“, so Landrat Achim Hallerbach im Gespräch mit Ortsbürgermeister Martin Buchholz und dem Inhaber Dirk Kornmeyer. Schließlich haben sich Fitnessstudios zu Gesundheitsdienstleistern entwickelt, die für alle Altersgruppen wichtig geworden sind. Insbesondere die Prävention, ohne eine direkte medizinische Indikation, tragen für eine nachhaltige Gesundheit und Gesunderhaltung der Menschen bei. Dies müsse, so Hallerbach, bei der weiteren Entscheidungsfindung in der Mainzer Landesregierung, mit betrachtet werden.