Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020

Die 5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz wurde am 30. April 2020 beschlossen.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben ohne Flächenbegrenzung, die Öffnung von Spielplätzen und die Zulassung von Gottesdiensten. Öffnen dürfen auch die Friseure unter besonderen hygienischen Voraussetzungen; gleiches gilt z.B. auch für Bildungsangebote in Musikschulen und Volkshochschulen.

Hier der Langtext der Verordnung

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