Einrichtungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung:
Polizeivollzugsdienst, forensische Einrichtungen/ Maßregelvollzug,
Haftanstalten (JVAs), Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr,
Katastrophenschutz, Technisches Hilfswerk
Einrichtungen des Gesundheitswesen:
Krankenhäuser, Arztpraxen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Notdienste/
Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen, Ambulante Pflegedienste,
Behinderteneinrichtungen, Apotheken, Hebammen, Medizinische Labore, Zahnärzte
Ver- und Entsorgungeinrichtungen:
Einrichtungen der Abfall,- Energie- und Wasserwirtschaft
Das Rheinlandpfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie (MSAGD) hat hierzu eine konkrete Handlungsanweisung herausgegeben
(s. unten). Anliegen der Landesregierung ist es, die Funktionsfähigkeit der
kritischen Infrastruktur jederzeit aufrecht zu erhalten und gleichzeitig das
Personal der Einrichtungen zu schützen. Deshalb sollen Personen in
Schlüsselpositionen, die Kontaktpersonen der Kategorie I zu
einem COVID-19-Fall sind, durch die Dienstherren beim örtlichen zuständigen
Gesundheitsamt angezeigt werden
(Formular zum Download).
Nach Prüfung des Gesundheitsamtes kann eine Legitimationsbescheinigung
ausgestellt werden (Formular zum Download), mit der die Quarantäne unter Einhaltung der
vorgegebenen Schutzmaßnahmen ausschließlich für den Arbeitsweg, sowie die
Arbeit selbst ausgesetzt wird.
Der rechtliche Rahmen, bzw. die Handlungsanweisung, des MSAGD hierzu: