Die Abfallgebühren bleiben auch im Jahr 2020 und somit im achten Jahr in Folge unverändert. Entgegen der Praxis in Vorjahren wird allerdings seit 2018 und somit auch in diesem Jahr kein neuer Gebührenbescheid versendet. „Der 2017 zugesendete Dauergebührenbescheid behält, wie bereits mehrfach in den letzten Jahren mitgeteilt, auch in 2020 seine Gültigkeit, sofern sich an den Berechnungsgrundlagen seither nichts geändert hat“, erklärt Jörg Schwarz. „Bei unterjährigen Änderungen, beispielsweise durch den Ein- oder Auszug von Personen, wurden entsprechende Änderungsbescheide zugesendet, die dann ebenfalls bis zur nächsten Änderung gültig sind. Die Bescheide können also mehrere Jahre ihre Gültigkeit behalten“, so Schwarz weiter.
Damit trotzdem der jährliche Zahlungszeitpunkt, der 30. Juni, nicht vergessen wird, empfiehlt Jörg Schwarz, sofern nicht schon geschehen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. „Das ist am einfachsten, es wird nichts vergessen und die Zahlungen werden zum Fälligkeitstermin rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgebucht. Mahnungen und hiermit verbundene Mahngebühren und Säumniszuschläge gehören dann der Vergangenheit an. Alles in allem bedeutet dies eine unkomplizierte Abwicklung, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Abfallwirtschaft“, erläutert Jörg Schwarz und ergänzt, „dass die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wird und die Zahl der Teilnehmer Jahr für Jahr steigt.“
Wer noch rechtzeitig das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Formular an die Abfallwirtschaft sendet, nimmt noch zum 30. Juni an der automatischen Abbuchung teil. Aber auch danach ist die Umstellung auf den automatischen Einzug genauso jederzeit möglich. Das SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft www.abfall-nr.de oder als Anlage zum letzten Gebührenbescheid.