Die Sonderregelungen treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.
Die Änderungen im Überblick:
- Sofern
die elterngeldberechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein
geringeres Einkommen hatte,
können die betroffenen Monate des Bemessungszeitraumes auf Antrag bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden. - Eltern, die eine systemrelevante Tätigkeit ausüben, dürfen ihre Elterngeldmonate aufschieben und Basiselterngeld auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes in Anspruch nehmen. Lücken ab dem 15. Lebensmonat im Elterngeldbezug sind dabei unschädlich.
- Berechtigte, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre eigentlichen Arbeitszeiten nicht einhalten konnten, verlieren nicht ihren Anspruch auf die bereits beantragten bzw. bewilligten Partnerschaftsbonusmonate.
- Einkommensersatzleistungen
(z. B. Kurzarbeitergeld), die elterngeldberechtigte Personen wegen der
COVID-19-Pandemie für nach der Geburt des Kindes wegfallendes Einkommen
im Bezugszeitraum zustehen, bleiben bei der Elterngeldberechnung
unberücksichtigt.
Die
gesetzlichen Änderungen werden derzeit vom Bundesministerium für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in dem Onlineantrag
„ElterngeldDigital“ integriert. Dieser ist auf der Internetseite des
BMFSFJ unter https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld abrufbar. Weitere Informationen von Seiten des Bundes gibt es unter dem Link https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeld-digital.
In
den nächsten Tagen wird auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied
(www.kreis-neuwied.de) unter Bürgerservice – Formulare – Jugend und
Familie ein Beiblatt zum Antrag auf Elterngeld zur Verfügung gestellt,
in dem betroffene Eltern entsprechende Angaben zu o.g. Fällen machen
können.
Die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Neuwied – Elterngeldstelle – stehen bei Fragen und Beratungsbedarf gerne zur Verfügung. Es wird darum gebeten, vorrangig per Telefon oder E-Mail mit der Elterngeldstelle Kontakt aufzunehmen. Sie erreichen die Kolleginnen unter den folgenden Kontaktdaten: Chiara Hoffmann: 02631/803-391, chiara.hoffmann@kreis-neuwied.de; Svenja Sterl: 02631/803-614, svenja.sterl@kreis-neuwied.de, Sandra Röttgen: 02631/803-241, sandra.roettgen@kreis-neuwied.de.
Sollte eine persönliche Vorsprache in besonderen Fällen erforderlich sein, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.