Soforthilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen – Beantragung jetzt möglich

Landkreis Neuwied und Wirtschaftsförderungsgesellschaft informieren über den vom Land aufgelegten „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“. Er ergänzt die Bundesförderung und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten.

Schnell und unbürokratisch will die Landesregierung Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen mit Liquidität für die kommenden Monate helfen. Der “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ ergänzt die Bundeshilfen. Wie das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz bekannt gab, besitzt der Landesfonds ein Volumen von fast 1 Milliarde Euro. Er ergänzt die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitert die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten.

Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente):

9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm. 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

Die Beantragung der Bundesmittel ist ab sofort möglich. Alle Unterlagen finden Sie unter: https://isb.rlp.de/

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente):

15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm. 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

Die Beantragung der Bundesmittel ist ab sofort möglich. Alle Unterlagen finden Sie unter: https://isb.rlp.de/

Unternehmen mit mehr als 10,0 und bis 30,0 Beschäftigten:

Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich eines Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro.
Informationen finden Sie unter: https://isb.rlp.de/

Bitte bleiben Sie informiert und prüfen Sie die Webseiten der ISB, des Wirtschaftsministeriums sowie die Ihrer Hausbank regelmäßig.

Nach den Rückmeldungen in den vielen Gesprächen der letzten Tage betonen Landrat Achim Hallerbach und Wirtschaftsförderer Harald Schmillen, dass die weitere Aufstockung der Soforthilfen um verlorene Zuschüsse unverzichtbar sein wird. „Eine Ausweitung der Kreditmöglichkeiten hilft den Unternehmen nur bedingt. Denn es ist derzeit völlig unklar, wann die Unternehmerinnen und Unternehmer wieder in der Lage sein werden die Kredite zu tilgen. Daher bitte ich das Land weitere Soforthilfen in Form von Zuschüssen zur Verfügung zu stellen.“ so Landrat Achim Hallerbach.

Zur Info:

Das Formular und die Hilfestellungen wurden am Montagabend, 30.03.2020, von der ISB überarbeitet. Wenn Sie das Formular im Verlauf des Montags heruntergeladen haben, laden Sie sich bitte die angepasste Version mit helleren Feldern herunter.

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