Es ist eine restriktive Auslegung der Allgemeinverfügung angezeigt. Dies bedeutet Nagel-, Sonnen- und Tattoo-Studios sind keine Betriebe des Gesundheitswesen, sind also zu schließen. Gleiches gilt für Eisdielen und -cafés, die keine Speisegaststätten sind. Speisegaststätten und Imbissbetriebe dürfen nur noch bis 18.00 Uhr geöffnet sein, einschließlich des Außenbereichs. Für den Hol- und Bringservice von Speisen besteht diese Einschränkung nicht. Hier sind aber Abstandsregelungen bei den Wartenden einzuhalten, wie es bereits bei z.B. Apotheken realisiert wird. Private Feiern als geschlossene Gesellschaft in Gaststätten, sind ebenso wenig erlaubt, wie private Zusammenkünfte in Parks und Anlagen. Dies gilt wiederum nicht für Beerdigungen im engsten Familienkreis. Während Hundeschulen oder Schlüsseldienste, Schuhreparatur oder Restpostenläden, auch wenn sie ein begrenztes Angebot an Lebensmitteln oder Drogeriewaren anbieten, klar unter die Regel fallen und geschlossen werden müssen. Gleiches gilt bei Campingplätzen die ebenfalls geschlossen werden müssen, da sie als Übernachtungsangebote für touristische Zwecke gesehen werden.
„Schon aus dieser sicherlich nicht
vollständigen Liste ist erkennbar, vieles sollte sich aus der menschlichen Vernunft
ergeben. Es sollte das allgemeine Ziel sein, Kontakte mit möglichen Infizierten
zu vermeiden. Denken Sie bei Allem an Ihren Selbstschutz und den Schutz ihrer
Mitmenschen!“ bewertet Landrat Achim Hallerbach die nun angelaufenen Maßnahmen.
Menschen, die Kontakt zu den Pflegestützpunkten aufnehmen, sind in der Regel aufgrund ihres Alters und/oder ihres Gesundheitszustandes ebenfalls schützenswert. „Deshalb haben sich die Träger der Pflegestützpunkte am Montagnachmittag dazu entschieden, alle Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz für den Kundenverkehr zu schließen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung von Coronainfektionen findet keine persönliche Beratung in den Pflegestützpunkten mehr statt“, so der 1.Kreisbeigeordnete Michael Mahlert.
Deshalb können momentan auch keine persönlichen Besuche im häuslich-familiären Bereich erfolgen. Die Maßnahme gilt zunächst bis Ende der Osterferien in Rheinland-Pfalz (19.04.2020). Personen, die Hilfe benötigen, bekommen diese aber weiterhin per Telefon oder E-mail.
Die
Kontaktdaten finden Sie hier: Pflegestützpunkte