Allgemeinverfügung zu Kontaktreduzierenden maßnahmen treten am 18.03.2020 in Kraft

Die aktuelle Allgemeinverfügung hat das Ziel die Kontakte zwischen Menschen zu reduzieren und damit die Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Allgemeinverfügung betrifft Veranstaltungen, Versammlungen oder auch Geschäfte. 

Grafik: Landesregierung RLPAllgemeinverfügung zum Download


Weitere Allgemeinverfügungen zu Schulen, Kindertagesstätten oder auch Krankenhäusern und Seniorenheimen finden Sie unter:

    Schulen und Kitas

    Alten-/Pflegeheime und Krankenhäuser

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