Am Sonntag, 27.10.2019 haben ausländische Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, auf viele Fragen kommunaler Integrationspolitik Einfluss zu nehmen. Dann nämlich werden die Beiräte für Migration und Integration in Stadt und Kreis Neuwied gewählt.
Damit eine Wahl stattfinden kann, ist es wichtig, dass sich genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen. Denn: Die Wählerinnen und Wähler können bei der Wahl so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder in den jeweils neuen Beirat zu wählen sind.
Sowohl im Stadt- als auch im Kreisbeirat sind 10 Sitze zu besetzen. Um eine echte „Auswahl“ treffen zu können, müssen sich nach den Vorgaben des Wahlrechts also mindestens 11 Kandidatinnen und Kandidaten für die Mitarbeit im Beirat finden und in einem sog. Wahlvorschlag förmlich vorgeschlagen werden.
Das sog. Wahlvorschlagsverfahren ist längst eröffnet. Wahlvorschläge für die Beiräte von Stadt und Kreis Neuwied können bei den jeweiligen Wahlämtern noch bis Montag, 09.09.2019, 18 Uhr, eingereicht werden.
Zur Wahl vorgeschlagen werden können grds. alle Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis bzw. der Stadt Neuwied, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten dort leben.
Eine ausländische Staatsangehörigkeit ist für die Wählbarkeit zum Beirat für Migration und Integration keine zwingende Voraussetzung.
Fragen rund um die Beiratswahlen 2019 beantworten gerne die Integrationsbeauftragten von Stadt und Kreis Neuwied:
Kreisverwaltung Neuwied, Kerstin Schwanbeck-Stephan, T. 02631/ 803-129 und Stadtverwaltung Neuwied, Dilorom Jacka, T. 02631/ 802-284.