Die Wahlzeit des amtierenden Kreis-Migrations-Beirats neigt sich dem Ende entgegen - am 10. November 2024 wird der Beirat für Migration und Integration im Landkreis Neuwied neu gewählt. „Gerade in der heutigen Zeit ist es immanent wichtig, Verbindungen zwischen den Kulturen aufzubauen und zugleich mentale Grenzen abzubauen, um gegenseitiges Verständnis zu fördern“, wirbt Landrat Achim Hallerbach, zugleich Kreiswahlleiter, für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung.
Die Beiräte für Migration und Integration sind ein Fachgremium für Migration und Integration und ein wichtiger Akteur der lokalen Politik. Ihre Mitglieder vertreten die Belange der zugewanderten Bevölkerung, indem sie beispielsweise interkulturelle Feste vorbereiten und veranstalten, in Ausschüssen mitarbeiten oder auch eigene Projekte initiieren.
Insgesamt 21 Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich um die 10 Sitze im Beirat, die neu zu vergeben sind. Das sind im Einzelnen:
• Al Abdullah, Maan, 56564 Neuwied
• Al Eid, Eid, 56566 Neuwied
• Asfour, Eyad, 56564 Neuwied
• Deinega, Olga, 56564 Neuwied
• Doubal, Khalil, 56564 Neuwied
• Heddo, Rojin, 56567 Neuwied
• Groschupf, Hans-Peter, 56566 Neuwied
• Ismayilova, Manzar, 56566 Neuwied
• Jacka, Dilorom, 56564 Neuwied
• Jasiqi, Violeta, 53545 Linz am Rhein
• Klarkson, Kseniia,56564 Neuwied
• Kowallek, Siegfried, 56564 Neuwied
• Mohammad, Almaz, 56564 Neuwied
• Namazi, Maryam, 56564 Neuwied
• Nussbaumer, Georginah, 53547 Hausen (Wied)
• Olabi, Mazen, 56564 Neuwied
• Punnoor, Ashwini, 53619 Rheinbreitbach
• Shodab, Samar, 56564 Neuwied
• Tawil, Najlaa, 56564 Neuwied
• Vargas Arias, Cecilia, 53547 Leubsdorf
• Zhadan, Iryna, 56566 Neuwied
Wählen dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit und staatenlose Einwohner. Auch Einwohnerinnen und Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben (z.B. als Spätaussiedler oder durch Einbürgerung), sind wahlberechtigt.
Wählerinnen und Wähler müssen am Wahltag 16 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Monaten im Landkreis Neuwied wohnen.
Alle wahlberechtigten Personen sollten hierzu bereits per Post die sogenannte Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sie ist ein wichtiges Dokument, um die Wahlberechtigung nachzuweisen und sollte am Wahltag unbedingt mit ins Wahllokal gebracht werden.
Wer sich für wahlberechtigt hält, aber keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich möglichst zeitig beim Wahlamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Neuwied melden. Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration findet als sogenante „Urnenwahl“ statt. Wählerinnen und Wähler suchen dazu das für sie zuständige Wahllokal auf. Welches das zuständige Wahllokal ist, steht in der Wahlbenachrichtigung.
Gewählt wird am Sonntag, 10. November 2024. Geöffnet sind die Wahllokale von 10 Uhr bis 16 Uhr.
„Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und entscheiden Sie mit, wer in den kommenden 5 Jahren auf Kreisebene im Beirat für Migration und Integration die Belange der ausländischen Menschen vertritt. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für Toleranz und Frieden in Kreis und Stadt Neuwied“, ruft Landrat Hallerbach zur Wahl auf.
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