Betreuungsnetzwerk nahm Fortbildung wieder auf

Ehrenamtliche Betreuung: Betreuungsvereine von AWO, SKFM und Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung agieren gemeinsam

Kreis Neuwied. „Ehrenamtliches Engagement ist die Saat, die eine Gesellschaft zur gesunden Entfaltung braucht. Wer sich freiwillig einsetzt, verdient absolute Anerkennung“. Die Wertschätzung von Landrat Achim Hallerbach gilt gerade auch den Betreuerinnen und Betreuern im Ehrenamt. Für diese „sozialen Engel“ haben der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt, der Betreuungsverein Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer und die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied ein gemeinsames Betreuungsnetzwerk gebildet, das sich nach der Corona-Zwangspause jüngst wieder zu einer Fortbildungsveranstaltung treffen konnte.

Über dreißig Teilnehmer hatten den Weg in die katholische Familienbildungsstätte, Mehrgenerationenhaus, in Neuwied gefunden, um sich mit dem neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) zu befassen. Die neue Regelung hat einige Veränderungen im Betreuungsrecht mit sich gebracht. Speziell für ehrenamtliche Betreuer zählen dazu etwa der Eignungsnachweis zur Führung einer rechtlichen Betreuung (§21 BtOG) durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und ein Auszug aus dem Schuldnerportal. Auch die Verpflichtung zur Berichterstattung gegenüber Amtsgericht ist umfangreicher und ausführlicher geworden.

„Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer leisten einen großen Beitrag für die Gesellschaft“, dankte der 1. Kreisbeigeordnete Philipp Rasbach den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern für ihre Tätigkeit und ihr Engagement. Zugleich unterstrich Rasbach die Bedeutung des Netzwerkes zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer und wies auf die gute Zusammenarbeit des Netzwerkes hin.

Im Anschluss diente der rege Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern auch der Vermittlung, welche Auswirkungen die Änderungen des BtOGs mit sich gebracht- und die Tätigkeit als ehrenamtlichen Betreuer beeinflusst haben.

Ebenfalls thematisiert wurde die in dem BtOG in den Vordergrund gestellte unterstützende Entscheidungsfindung, in der der Wunsch und Wille des Betroffenen und nicht mehr sein Wohl im Vordergrund steht. Im Tenor war sich die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin einig, dass es schwer für Angehörigenbetreuer sei, dies zuzulassen und abzugrenzen.

Als Beispiel wurden wahllose Geldausgaben oder Sammelwut/Messi-Verhalten aufgeführt. Konkret ging es um die Grenzziehung, ab wann ein Schaden eintritt und das Wohl des Betreuten dann so gefährdet ist, dass der rechtliche Betreuer beziehungsweise die rechtliche Betreuerin eingreifen muss.

Am Ende der Veranstaltung zogen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein positives Fazit, weitere Veranstaltungen wurden gewünscht und verschiedene Themen bereits vorgeschlagen.

Bei Interesse oder Rückfragen bezüglich der rechtlichen Betreuung besteht die Möglichkeit, sich an die nachfolgend genannten Betreuungsvereine oder an die Betreuungsbehörde zu wenden.

 

Betreuungsverein der AWO
Heddesdorfer Straße 1
56564 Neuwied
Tel.: 02631/3459-4444

 

Betreuungsverein SKFM Neuwied e.V.
Tannenbergstraße 14
56564 Neuwied
Tel.: 02631/20050

 

Kreisverwaltung Neuwied
-Betreuungsbehörde-
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Tel.: 02631/803-459,-458,-495,-672,-593,-149

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