Da das Leben bekanntlich jene bestraft, die zu spät sind, geht die Kreisverwaltung Neuwied mit der Zeit der fortschreitenden Digitalisierung und zunehmenden Nutzerfreundlichkeit. In diesem Sinne finden sich jetzt vier neue Online-Dienste auf der Homepage des Kreises unter
https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/Bürgerservice/Online-Dienste/
veröffentlicht. Drei dieser Service-Portale bietet die Untere Jagdbehörde an, das vierte hat seine Wurzeln im Bereich Infektionsschutz und ist entsprechend im Gesundheitsamt verortet.
Alle vier Online-Dienste wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als sogenannte „EfA-Leistungen“ übernommen. „Efa“ ist nicht die falsch buchstabierte Partnerin von Adam, dahinter verbirgt sich vielmehr das der Devise der drei Musketiere „Einer für Alle“ entlehnte EfA-Prinzip für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen.
„Jedes Bundesland soll Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen können und den Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen. In der Konsequenz lassen sich Zeit, Ressourcen und Kosten sparen“, erläutert Landrat Achim Hallerbach und stellt zufrieden fest, dass auch im Landkreis Neuwied die digitale Behörde immer mehr Gestalt annimmt.
So ist es nunmehr möglich, die erforderliche Infektionsschutzbelehrung gemäß §43 des Infektionsschutzgesetzes bequem online durchzuführen. Dieser Service ermöglicht eine effiziente und zeitsparende Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und löst die bisher wöchentlich stattfindenden Präsenzveranstaltungen zur Infektionsschutzbelehrung vollständig ab. Die Unterrichtung ist neben der Vermittlung auf Deutsch in sechs weiteren Sprachen verfügbar.
Den Hintergrund kennt der zuständige Referatsleiter Dr. Tobias Esper – es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe für Personen, die in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden.
Die Regelung betrifft ebenfalls denjenigen Kreis von Werktätigen, die Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in den Verkehr bringen und mit diesen direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwas Teller oder Besteck) in Berührung kommen. „Wer dort arbeitet, benötigt eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt, durch die die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz nachgewiesen wird. Diese ist online jetzt unkomplizierter erhältlich“, klärt Dr. Esper auf.
Aber auch Waidfrauen und -männer können ihr Heil einer Zeitersparnis jetzt im Online-Service der Kreisverwaltung Neuwied finden. Wenn Jägerinnen und Jäger im Landkreis Neuwied nunmehr ihren Jagdschein oder Falknerjagdschein online bei der Unteren Jagdbehörde beantragen, beinhaltet das Verfahren neben der Neuausstellung und Verlängerung auch die Beantragung einer Wiedererteilung oder eines Ersatzes.
„Der neue Service ist schon allein deshalb eine effektive Option, weil wir als Untere Jagdbehörde für 2024 von vielen Neuanträgen ausgehen und uns glücklich schätzen, wenn die Jägerinnen und Jäger von den neuen digitalen Möglichkeiten Gebrauch machen“, erläutert Joachim Frings und weist darauf hin, dass auch Änderungen am Jagdschein oder Falknerjagdschein, sowie die Eintragung eines Jagdbezirks ab sofort online beantragt werden können.
Nun setzt dies alles eine erfolgreich abgeschlossene Jägerprüfung voraus. Wer sich für eine entsprechende Zulassung interessiert, kann sich nun ebenfalls online zur Jägerprüfung anmelden. Auch für die Falknerprüfung kann die Zulassung über den Online-Dienst beantragt werden. Die digitale Anmeldung bietet eine effiziente Möglichkeit, alle notwendigen Schritte für die Prüfungszulassung zu durchlaufen.
Info: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/Bürgerservice/Online-Dienste/