Mit
Nachdruck setzt sich Landrat Achim Hallerbach dafür ein, dass die Versorgung
über den ärztlichen Bereitschaftsdienst flächendeckend gewährleistet bleibt. In
diesem Zusammenhang appelliert der Landrat an die Kassenärztliche Vereinigung
(KV) Rheinland-Pfalz, ihren kürzlich bekanntgegebenen Beschluss, sieben
Standorte - darunter auch die Ärztliche Bereitschaftspraxis in Altenkirchen -
zum Jahresende schließen zu wollen, dringend zu überdenken.
„Den vertragsärztlichen
Bereitschaftsdienst sicherzustellen, ist Aufgabe der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz. Die KV ist demnach verpflichtet, gesetzlich
Krankenversicherten auch außerhalb der Sprechstunden der Praxen eine Versorgung
anzubieten. Mit den geplanten Standort-Schließungen ignoriert die KV ihren
gesetzlichen Auftrag – und das kann ich so nicht hinnehmen“, sorgt sich der
Landrat um die Patientenversorgung an den Wochenenden, nachts und an
Feiertagen.
Hintergrund
der Entscheidung der KV, unter anderem die Ärztliche Bereitschaftspraxis in
Altenkirchen zum 1. Januar 2024 zu schließen, ist laut einer Information an den
Landrat ein Urteil des Bundessozialgerichtes. Demnach unterliegen auch die im
Bereitschaftsdienst tätigen Ärzte der Sozialversicherungspflicht. Die KV müsse nun zukünftig und auch
rückwirkend die entsprechenden Beiträge abführen. Um an anderer Stelle
einzusparen, habe sie die beschriebenen Maßnahmen getroffen.
„Bei allem Verständnis für gewisse Sachzwänge, denen die KV sicher ebenfalls unterliegt, ist das eine Entscheidung, die leider auch auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten - auch aus unserem Landkreis - ausgetragen wird“, beklagt der Landrat, „denn die Bereitschaftspraxis in Altenkirchen ist auch für die Menschen aus den umliegenden Verbandsgemeinden, unter anderem Asbach, Dierdorf und Puderbach die zentrale Anlaufstelle.“
Doch
nicht nur das: Der Landrat befürchtet,
dass sich Patientinnen und Patienten mangels Bereitschaftsdienst an die ohnehin
ebenfalls stark belasteten Krankenhäuser und Notaufnahmen wenden. „Das hat dann
leider nichts mehr mit Sicherstellung, Daseinsvorsorge und gleichwertigen
Lebensverhältnissen in ländlichen Regionen zu tun“, stellt Achim Hallerbach
fest.
Vielmehr
hätte sich der Landrat gewünscht, dass die Kassenärztliche Vereinigung im
Vorfeld die Abstimmung mit den betroffenen Kommunen sucht und sie nicht vor
vollendete Tatsachen stellt.
„Gerade im Hinblick auf die hohen Belastungen der niedergelassenen Ärzteschaft und die absehbaren massiven Reformen im Krankenhauswesen führt es in eine Sackgasse, Versorgungswege im Vorfeld stillzulegen, anstatt mit dem Blick auf das Ganze auf Zusammenarbeit zu setzen“, plädiert Achim Hallerbach auch hier für den Weg des Dialogs. Seine Gesprächsbereitschaft hat er der Kassenärztlichen Vereinigung bereits signalisiert.