Der Landkreis Neuwied hat gut gewirtschaftet und steht auch finanziell weiterhin solide da. Mit diesem Fazit lässt sich die Vorstellung der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 auf der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses auf einen Nenner bringen. Bei einer Gegenstimme empfahlen die Mitglieder dem Kreistag, dem Zahlenwerk auf der Sitzung am 13. November ebenfalls die Zustimmung zu erteilen.
„Trotz extrem großer Unwägbarkeiten -etwa bei der Entwicklung der explodierenden Energiepreise oder den Kosten in der Flüchtlings- und Asylfrage- ist es uns gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen“, nahm Landrat Achim Hallerbach die Daten auch mit Dank an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufrieden zur Kenntnis.
In diesem Zusammenhang lobte der Landrat, dass die Gesamtverschuldung nochmals um 9,3 Mio. Euro habe gesenkt werden können und der Kreis seinen Kurs der Entschuldung konsequent fortsetze. Bei der Eigenkapitalquote ergibt sich wiederum eine Steigerung auf 18,3 %. Mit Blick auf das geplante Jahresergebnis von knapp 2,8 Millionen Euro, bei dem die KEF-Zahlung des Landes in Höhe von etwas über vier Millionen Euro bereits abgezogen ist, sprach Achim Hallerbach von einer Punktlandung.
So wird der Landkreis auch im Jahr 2023 alle auszahlungsreifen Investitionskostenzuschüsse auszahlen können; zudem ist der Kreis mit dem Nachtrag 2023 weiterhin in der Lage, den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft zu erreichen.
Konkrete Schwerpunkte bilden Faktoren wie etwa die jeweiligen Entwicklungen von Flüchtlingszahlen, Energiepreisen, höhere Personalausgaben und der ÖPNV.
Außerdem versetzt das Erreichen des Haushaltsausgleichs den Landkreis in die Lage, dringend benötigte Vorkehrungen für zukünftige Belastungen zu treffen. So werden im Nachtrag zusätzliche Mittel für die Personalkostenzuschüsse für Kindertagesstätten aufgrund der Kita-Novelle zur Verfügung gestellt.
Vor diesem Hintergrund verlieh Achim Hallerbach seinem Unmut darüber Ausdruck, dass noch immer keine verbindliche Rahmenvereinbarung mit den freien Kita-Trägern abgeschlossen sei, um planbare Sicherheit zu erhalten. Vielmehr habe der Landkreis sehr wahrscheinlich rückwirkend ab dem 2. Halbjahr 2021 sogar noch Nachzahlungen zu leisten. Da es zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar sei, wie hoch die Quote der Kostenerstattung ausfalle und ab welchem Zeitpunkt das relevant werde, lasse sich ein belastbares Ergebnis noch nicht einplanen.
„Mit dem Nachtrag versuchen wir, vorzusorgen und nehmen dabei auch ein schlechteres Ergebnis in Kauf“. Möglicherweise stellt 2023 auch eine Zäsur dar“, erklärte der Landrat. Nachdem in den zurückliegenden Jahren eigentlich ausschließlich gute Zahlen hätten vorgelegt werden können, seien die Prognosen für 2024 und die Folgejahre weit weniger günstig. „Bereits die Flüchtlingswelle 2015 hat sich erst in den Jahren danach vor allem in der Diskrepanz zwischen finanziellem Zuschussbedarf und der tatsächlichen Anzahl der Zuweisungen massiv zu Lasten der Kommunen bemerkbar gemacht“, nennt Kämmerer Florian Hoffstadt ein Beispiel. Eine ähnliche Entwicklung ab 2024 sei zumindest nicht auszuschließen.
Unabhängig davon wies Landrat Hallerbach ebenfalls darauf hin, dass es häufig die Landkreise seien, die die finanziellen Belastungen bei neuen Gesetzesvorhaben der Landesregierung würden schultern müssen. „Bei den Planungen für 2024, die momentan im vollen Gange sind, stellen wir uns aber auch dieser Herausforderung“, lässt der Neuwieder Kreis-Chef vorauseilenden Pessimismus erst gar nicht aufkommen.