Aktuell bereiten sich die Gemeindeverwaltungen und Jugendämter in Rheinland-Pfalz auf die Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024–28 vor. Bürgerinnen und Bürger von 25 bis 69 Jahren können sich bei der Verwaltung ihrer Wohngemeinde für das allgemeine Schöffenamt oder beim zuständigen Jugendamt als Jugendschöffin oder -schöffe (ggf. beim Landkreis) bewerben. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Das Schöffenamt ist ein wichtiges Element der Teilhabe der Zivilgesellschaft an der Dritten Staatsgewalt. Das Grundgesetz öffnet jedem deutschen Staatsangehörigen in gleicher Weise den Zugang zu den öffentlichen (Ehren)Ämtern - nach Eignung, Leistung und Befähigung.
Welche Bedingungen Bewerber*innen für das Amt mitbringen müssen, welche Einflussmöglichkeiten sie im Gericht haben, aber auch die Belastungen des Amtes (z.B. bei der Vereinbarung mit dem Arbeitsplatz) erläutert in den beiden geplanten online-Seminaren ein großer Kenner des Amtes.
Hasso Lieber, ehemaliger Richter und Staatssekretär für Justiz, ist Autor mehrerer Bücher über das Schöffenamt, Gründer und Generalsekretär des Europäischen Netzwerkes der Organisationen ehrenamtlicher Laienrichter und geschäftsführender Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH zur Förderung des richterlichen Ehrenamtes (PariJus).
Die online-Seminare finden am 14. und 17. März statt. Die Anmeldung erfolgt über die KreisVolkshochschule Neuwied unter www.kvhs-neuwied.de oder 02631 347813.