Einbürgerungen: Zahlen im Kreis Neuwied fast verdoppelt

Höchststand infolge der Flüchtlingswelle 2015/16 – Landrat Achim Hallerbach dankt Kollegen im Ausländeramt

Der Kreis Neuwied hat im vergangenen Jahr 513 Ausländer eingebürgert. Damit haben in diesen zwölf Monaten fast doppelt so viele Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wie in Vorjahren. Zum Vergleich: Zwischen 2008 und 2021 hatten sich die Zahlen zwischen 159 und 298 bewegt.

„Das sind Folgen von 2015/16“, berichtet Klaus Flesch als zuständiger Sachbearbeiter für den Bereich Personenstands- u. Staatsangehörigkeitswesen bei der Kreisverwaltung und spricht dabei vom „Anfang der Welle“. Denn auch wenn sich die Fristen teilweise unterscheiden, so ist in den meisten Fällen eine Mindestaufenthaltsdauer von sechs Jahren nötig, um einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können. Eben das trifft nun auf zahlreiche der damaligen Flüchtlinge, vor allem aus Syrien, zu. Flesch geht daher davon aus, dass sich die Zahlen in den kommenden Jahren zunächst auf hohem Niveau stabilisieren werden. Und die bisherigen Zahlen bestätigen das: War die Zahl der Beratungen von 490 im Jahr 2017 auf 811 (2021) und 978 (2022) hochgeschnellt, so gab es allein in den ersten beiden Wochen des neuen Jahres schon wieder 69 entsprechende Termine.

„Wir freuen uns, wenn sich die hier lebenden Ausländer integrieren, zur Bundesrepublik und ihrem Grundgesetz bekennen und ihre Verbundenheit mit der neuen Heimat auch manifestieren, indem sie deutsche Staatsbürger werden“, betont Landrat Achim Hallerbach. Gleichzeitig bedeute dies aber für die Kreisverwaltung viel Arbeit. „Ich kann Klaus Flesch nur danken. Ich weiß, dass er in den vergangenen Monaten teilweise wirklich auf dem Zahnfleisch gegangen ist“, sagt er und weist darauf hin, dass er dem bisherigen „Einzelkämpfer“ einen weiteren Kollegen zugeordnet hat, um dem gestiegenen Aufwand Herr zu werden.

Trotzdem appelliert er eindringlich an alle Antragssteller, von voreiligen Nachfragen abzusehen. Damit werde der Prozess nur weiter verzögert. Eben darum bittet auch Klaus Flesch: „Bei Standardfällen haben wir zurzeit eine Wartezeit von circa einem halben Jahr ab Abgabe der vollständigen Unterlagen. Das sagen wir auch dazu. Wir tun unser Bestes, alles so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aber das Einbürgerungsverfahren ist sehr formal. Wenn dann schon nach drei Monaten Rückfragen kommen, ist das kontraproduktiv“, macht er deutlich und unterstreicht, dass sich gesetzlich aktuell noch nichts geändert hat. „Es besteht zwar die Absicht, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren, aber bislang gibt es lediglich einen Referentenentwurf der den zu beteiligten Ministerien zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Die bekannten Regeln gelten daher noch weiterhin unverändert.“


   Foto: Landrat Achim Hallerbach und Klaus Flesch haben im vergangenen Jahr – hier ein Archivfoto - deutlich mehr Ausländer eingebürgert als in den Vorjahren.


Hintergrund:

Wer als Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise ein ausreichendes Einkommen, die Beherrschung der deutschen Sprache (Sprachniveau B1) und ein Bekenntnis zu den Grundwerten der deutschen Verfassung. Kenntnisse über die Rechts- und Gesell­schaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse müssen durch einen bestandenen Einbürgerungstest nachgewiesen werden (die notwendigen Sprachkenntnisse u. auch der Einbürgerungstest werden auch durch einen in Deutschland erworbenen Abschluss einer allgem. bildenden Schule nachgewiesen). Dazu gehört weiter, dass der Antragssteller seit einer gewissen Zeit dauerhaft und rechtmäßig im Bundesgebiet lebt, ohne straffällig geworden zu sein. Grundsätzliche gilt hier eine Frist von acht Jahren, die bei einem erfolgreich absolvierten Integrationskurs um ein Jahr verkürzt wird. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ wird sie auf sechs Jahre reduziert. Als solche „besonderen Integrati­onsleistungen“ kann die Kreisverwaltung zum Beispiel sehr gute Deutschkenntnisse, besonders gute schuli­sche oder berufliche Leistungen, einen besonders guten Ausbildungsabschluss oder eine längere ehrenamt­liche Arbeit bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein anerkennen. Auch für Menschen, die international schutzberech­tigt, asylberechtigt oder staatenlos sind, kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden. Wer mit einem Deutschen verheiratet ist, kann bereits nach drei Jahren eingebürgert werden.

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