Die Energiekrise trifft auch im Kreis Neuwied viele Menschen ins Mark. In der Sozialbehörde werden seit einigen Wochen deutlich mehr Anträge auf Auszahlungen von Wohngeld gestellt. Zudem tritt am 1. Januar das neue „Wohngeldgesetz plus“ in Kraft. Haushalte mit geringem Einkommen sollen mit Blick auf die steigenden Wohn- und Energiekosten stärker entlastet werden. Der Bund selbst geht dabei von einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten im kommenden Jahr aus. Zur Bearbeitung ist landesweit eine neue Fachsoftware eingeführt worden. Mit den anstehenden Änderungen der rechtlichen Bestimmungen des Wohngeldes zum 1. Januar sind folglich auch technische Umstellungen verbunden, die in allen Wohngeldstellen für erheblichen Aufwand sorgen.
Der Deutsche Städtetag rechnet unter dem Strich mit langen Verzögerungen bei der Auszahlung. Auf entsprechende Mahnungen hat der Bund jedoch nicht reagiert. „Als Verwaltung stellt es uns auf jeden Fall vor große Herausforderungen“, bestätigen auch Landrat Achim Hallerbach und der Erste Kreisbeigeordnete Michael Mahlert als Sozialdezernent. Und als Abteilungsleiterin „Soziales“ weist Agnes Ulrich darauf hin, dass die Sachbearbeitung aufgrund ungezählter Anfragen zur Wohngeldreform per Telefon und Mail über Wochen quasi lahmgelegt war. „Obwohl das Gesetz noch nicht In Kraft getreten ist, wurden bereits viele Anträge gestellt, die noch nicht bearbeitet werden können oder aber nach geltendem Recht abzulehnen wären“, berichtet sie und ergänzt: „Wir versuchen, die vielen Anfragen seit einigen Tagen durch Bandansagen und automatische E-Mail-Beantwortung umzusteuern, damit die drei Mitarbeiter Zeit haben, die rückständigen Anträge zu bearbeiten“, sagt sie und freut sich, dass dies erste Erfolge zeigt.
Im Bewusstsein der Gesamtsituation haben Hallerbach und Mahlert zudem jetzt entscheiden, die Wohngeldstelle personellen erheblich zu verstärken. Zunächst werden hausintern vier Mitarbeiter aus anderen Abteilungen umgesetzt, darüber hinaus haben sie im Stellenplan für 2023 sechs zusätzliche Vollzeitstellen eingerichtet. Ausschreibungen laufen bereits.
„Ohne die Beschlüsse politisch bewerten zu wollen, muss ich als Behördenleiter ganz einfach feststellen, dass sie für uns einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Wir wollen keinen riesigen Stau entstehen lassen. Wer einen Anspruch hat, soll sein Geld auch zeitnah bekommen. Deshalb müssen wir kurzfristig reagieren und uns personell verstärken. Ich hoffe, es gelingt uns, die ausgeschriebenen Stellen entsprechend zu besetzen“, sagt Landrat Achim Hallerbach, der weiß, dass das nicht einfach wird. Die Problematik des Fachkräftemangels ist längst auch bei den Verwaltungen mit Wucht angekommen. Von daher sind die befristeten, hausinternen Umsetzungen auch nur eine Notlösung, durch die an anderen Stellen Lücken gerissen werden. Sollte es bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge zu Verzögerungen kommen, bitten Hallerbach und Mahlert um Verständnis. Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies keine Auswirkungen auf den Anspruch hat. Dieser gilt grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung.