Die
Abfallgebühren mussten, nachdem sie neun Jahre in Folge unverändert
geblieben waren, für das Jahr 2022 angepasst werden. Daher wurden in
diesem Jahr neue Gebührenbescheide verschickt. „Diese behalten ihre Gültigkeit bis sich etwas ändert und sind daher,
wie in Vorjahren, aufzubewahren“, erklärt Jörg Schwarz. „Bei
unterjährigen Änderungen, beispielsweise durch den Ein- oder Auszug von
Personen,
werden entsprechende Änderungsbescheide zugesendet, die dann ebenfalls
bis zur nächsten Änderung gültig sind. Die Bescheide können also mehrere
Jahre ihre Gültigkeit behalten“, so Schwarz weiter.
Damit
trotzdem der jährliche Zahlungszeitpunkt, der 30. Juni, nicht vergessen
wird, empfiehlt Jörg Schwarz, sofern nicht schon geschehen, am
SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. „Das ist am einfachsten, es wird nichts vergessen und die Zahlungen
werden zum Fälligkeitstermin rechtzeitig und in der richtigen Höhe
abgebucht. Mahnungen und hiermit verbundene Mahngebühren und Säumniszuschläge gehören dann der Vergangenheit an. Alles in allem
bedeutet dies eine unkomplizierte Abwicklung, sowohl für die Bürgerinnen
und Bürger als auch für die Abfallwirtschaft“, erläutert Jörg Schwarz
und ergänzt, „dass die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren von den
Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wird und die Zahl der
Teilnehmer erfreulicherweise Jahr für Jahr steigt.“
Die Erteilung des SEPA-Mandats ist jederzeit möglich. Das SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.abfall-nr.de) oder als Anlage zum Gebührenbescheid.
„Nutzen Sie doch auch unsere Abfall-App und lassen sich zum Beispiel automatisch an die Abfuhrtermine erinnern, oder melden Sperrmüll und Co. übers Handy an“, gibt Jörg Schwarz zudem als Tipp, um das Angebot der Abfallwirtschaft umfassend zu nutzen.
Weitere Informationen unter: www.abfall-nr.de