Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 3. Januar, die vor allem eine Aufstallpflicht für Geflügel in der Verbandsgemeinde Puderbach angeordnet hat, wird zum kommenden Dienstag, 1. Februar, wieder aufgehoben. Das teilt das Gesundheitsamt des Kreises Neuwied mit. Wie Veterinär Daniel Neumann erklärt, hat es glücklicherweise seit dem Erlass keinen weiteren Nachweis von Vogelgrippe im Kreis Neuwied gegeben.
Neumann mahnt trotzdem zur Vorsicht. Denn die auch Geflügelpest genannte Tierseuche gehe national wie international weiter um. Und gerade im Frühjahr, bei Rückkehr der Zugvögel, sei das Risiko neuer Fälle – die dann eine erneute Aufstallpflicht zur Folge hätten – groß. Daher appelliert er eindringlich an alle Geflügelhalter, Vorsicht walten zu lassen: „Wo immer es möglich ist, lassen Sie ihre Tiere im Stall und treffen zudem Vorbereitungen für den Fall, dass es wieder zur Pflicht wird“, sagt er und ergänzt, dass bitte die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen weiter beachtet werden sollten. Ein entsprechendes Merkblatt dazu ist auf der Homepage der Kreisverwaltung zu finden: https://www.kreis-neuwied.de/vogelgrippe
Unverändert gilt, dass sämtliche Geflügelhaltungen – Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-/Reb-/Truthühner, Tauben, Wachtel und Zugvögel – beim Veterinäramt anzumelden sind, zum Beispiel per E-Mail an veterinaerverwaltung@kreis-neuwied.de. Die Zahl der gehaltenen Tiere spielt dabei keine Rolle.