Kreis Neuwied. Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wird, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben – egal, ob es ein PoC- oder PCR-Test war. Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen, die nicht geboostert oder „frisch geimpft/genesen“ sind.
Um diese Absonderungspflicht nachweisen zu können, zum Beispiel beim Arbeitgeber, hat das Gesundheitsamt bislang entsprechende Bescheinigungen verschickt. Diese werden aber künftig nicht mehr benötigt. Das Land hat mit Wirkung vom 18. Februar die Absonderungsverordnung dahingehend verändert, dass künftig der positive Test – egal ob PoC oder PCR – als Nachweis ausreicht. Angehörige Kontaktpersonen des gleichen Haushaltes können diesen im Bedarfsfall mit ihrer Meldebescheinigung kombinieren. Wenn Kinder als Kontaktpersonen in Kitas absonderungspflichtig werden, gilt primär der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Falls dieser nicht besteht, kann eine Mitteilung der Kita verwendet werden. Absonderungspflichtige Kontakt-Personen in Kitas können sich aber weiterhin schon am Folgetag freitesten und dann sofort wieder die Kita besuchen.
Das Neuwieder Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass es ab der kommenden Woche in den genannten Fällen keine Absonderungsbescheinigungen mehr verschickt.
Für „enge Kontaktpersonen“, die nicht hausstandsangehörig sind, erstellt das Gesundheitsamt eine Absonderungsbescheinigung auf Antrag - per Mail an: Corona.Verwaltung@kreis-neuwied.de. Dabei muss angegeben werden, wann man sich in Absonderung befand und wer der Infizierte war. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und eine Telefonnummer für Rückfragen müssen ebenfalls vermerkt sein. Wichtig ist: Die Person muss dem Gesundheitsamt vom Infizierten als Kontaktperson auch aktiv angegeben worden sein.
Die geänderte Absonderungsverordnung im Wortlaut – entscheidend ist hier die Begründung zu §7 (Bescheinigung) - und die genauen Regeln, wer sich wann absondern muss und wer sich wann freitesten kann, können nachgelesen werden unter: www.kreis-neuwied.de/rechtsverordnungen
Da es häufiger zu Missverständnissen kommt, weist das Gesundheitsamt außerdem darauf hin, dass Absonderungsbescheinigungen etwas anderes sind als die Bescheinigung über den Status „Genesener“. Diese stellt das Gesundheitsamt weiterhin aus. Voraussetzung ist dafür allerdings ein positiver PCR-Test. Ein PoC-/Schnelltestergebnis reicht dafür nicht aus.