Die
Kreisverwaltung macht daher darauf aufmerksam, dass von jedem Einzelnen
Sorgfaltspflichten zu beachten sind, um schädliche Einwirkungen auf die
Gewässer zu vermeiden: Abfälle und Grünschnitt dürfen nicht in oder am Gewässer
entsorgt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Benutzung eines
Gewässers grundsätzlich der Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf.
Wasserdarf nicht einfach zu Bewässerungszwecken oder zum Gartengießen entnommen
und Gewässer dürfen nicht ohne behördliche Zulassung aufgestaut oder abgesenkt
werden. Innerhalb eines Zehn-Meter-Gewässerschutzstreifens dürfen keine Anlagen
(Zäune, Mauern, Stege, Brennholzlagerung, Grasschnitt, Gartenhäuschen,
Spielgeräte oder ähnliches) ohne Genehmigung der Unteren Wasserbehörde
errichtet werden.