Die Abfallgebühren wurden wie jedes Jahr zum 30. Juni fällig. Durch den vor einigen Jahren eingeführten Dauergebührenbescheid oder sonstige Umstände ist dieser Termin vielleicht bei einigen Bürgern in Vergessenheit geraten. Bevor demnächst die Mahnungen verschickt werden und zusätzlich Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen, weist die Abfallwirtschaft noch einmal darauf hin, die fälligen Beträge noch zeitnah zu überweisen. „Wir wollen den normalerweise rechtzeitig zahlenden Bürgern natürlich nur ungern eine Mahnung zuschicken. Darum machen wir noch einmal ganz bewusst auf die Fälligkeit der Gebühren aufmerksam“, sagt der Vorstand der Abfallwirtschaft des Landkreises Jörg Schwarz. Es kann natürlich auch weiterhin am SEPA-Verfahren teilgenommen werden. „Das ist sowieso das Beste und wird mittlerweile vom Großteil der Bürgerinnen und Bürger genutzt. Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird kein Zahlungstermin vergessen und die fälligen Beträge werden rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgebucht. Bereits erfolgte Zahlungseingänge werden berücksichtigt. Mahngebühren und Säumniszuschläge gehören damit der Vergangenheit an. Die Abbuchung über das SEPA-Lastschriftverfahren ist daher unsere Empfehlung“, so Schwarz weiter. Das entsprechende SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.abfall-nr.de) oder als Anlage zum letzten Gebührenbescheid und muss lediglich ausgefüllt an die Abfallwirtschaft gesendet werden.