„Nach Beratungen mit der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) und dem Gesundheitsamt bleiben die Schulen aktuell
im Wechselunterreich“, so der erste Kreisbeigeordnete Michael Mahlert, „in
unseren Schulen haben wir aktuell keine Hot-Spots. Wir haben zusammen mit dem
Land die Möglichkeit geschaffen, bis zu dreimal wöchentlich alle Schülerinnen
und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer sowie alle an der Schule Beschäftigten
zu testen (einmal als Schnelltest und zweimal als Selbsttest).
In Zeiten hoher Inzidenzwerte ist es ein sehr
schwieriger Abwägungsprozess zwischen den Risiken einer Infektion und dem Recht
der Kinder auf Bildung zu entscheiden, deshalb stehen wir im mehr oder weniger
ständigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt und der Aufsichtsbehörde, um von Tag
zu Tag der aktuellen Faktenlage gerecht zu werden“.
Damit
ist auch der Wechselunterricht nicht in Stein gemeißelt. Die aktuelle Situation
im Auge, kann in Absprache mit dem Gesundheitsamt und der ADD, als
Schulaufsichtsbehörde und Dienstherr, bei Bedarf von der Präsenzpflicht
abgewichen werden.
Im
Übrigen könnte der Kreis nicht flächendeckend alle Schulen schließen. Die
Zuständigkeit für die Grundschulen liegt bei den Verbands- oder Ortsgemeinden
und das Gesundheitsamt kann eine Schulschließung nur dann verfügen, wenn ein
umfangreiches Infektionsgeschehen bzw. Infektionsausbruch in einer Schule
festgestellt wird. Eine flächendeckende Schließung von Schulen geht nur im
Rahmen einer Allgemeinverfügung. Dienstherr der Schulen ist das Land. Der Kreis
als Schulträger ist zuständig für die Gebäude und die Infrastruktur.
Abschließend
betont der Schuldezernent, dass alle Beteiligten die Sorgen und Nöte der
betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern und Lehrerschaft hören
und sehr ernst nehmen und eine – wie in den sozialen Medien dargestellte
Taskforce für die Schulen nicht existiert: „verantwortlich für die Schulen sind
ADD, Gesundheitsamt und Schulträger, wir entscheiden in inhaltlicher und
zeitlicher Abstimmung und haben sowohl die Infektionslage als auch die
Bedenken der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schüler und Schülerinnen fest
im Blick“.