Landrat Hallerbach
macht allerdings keinen Hehl daraus, dass auch in andere Bereichen
Einschränkungen notwendig sind. Gerade im privaten Bereich hat die
staatliche Hand aber praktisch kaum Eingriffsmöglichkeiten. „Ich kann
nur an Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen appellieren“, sagt
er und unterstreicht: „Auch wenn es schwer fällt nach der langen Zeit:
Bitte halten Sie sich an die Regel. Die Dauer der Pandemie und der damit
einhergehenden notwendigen Beschränkungen hängt ganz stark von der
Disziplin der Menschen ab.“
Doch wo stehen wir? Was gilt jetzt und künftig? Leider können wir noch nicht alle Fragen beantworten, weil etliche Details vom endgültigen Text des Bundesgesetzes abhängen. Hier eine Übersicht dessen, was wir bislang wissen:
Schulen: Ab Donnerstag ist der Präsenzunterricht im Kreis Neuwied grundsätzlich ausgesetzt. Die Schüler werden sowohl an den Grundschulen als auch an den weiterführenden Schulen im Distanzunterricht unterrichtet. Für Förderschulen gelten teilweise Ausnahmen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 7. Mai. Wird das neue Gesetz, wie derzeit absehbar, vom Bund beschlossen, gilt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 165 als Messgröße. Derzeit steht noch nicht fest, an wie vielen aufeinanderfolgenden Tagen dieser Wert unterschritten werden muss, damit wieder Präsenzunterricht im Wechselmodell möglich ist. Theoretisch ist bei einer entsprechend positiven Entwicklung auch eine Öffnung vor dem 7. Mai möglich.
Kindertagesstätten: Bei den Kitas wird die Betreuung auf Notbetrieb umgestellt. Das
heißt, dass es nicht mehr nur den Appell an die Eltern gibt, ihre
Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, sondern dass eine
Notbetreuung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn beide
Elternteile bzw. der alleinerziehende Elternteil berufstätig sind und
eine andere Betreuungsmöglichkeit (auch eine Eigenbetreuung durch z. B.
„Kind-Krank-Tage“) nicht zur Verfügung steht, dies ist ggf. gegenüber
der Kita nachzuweisen. Weiterhin sieht die Allgemeinverfügung
verschiedene „Härtefallregelungen“ vor.
Betriebe: Es gibt ab Montag voraussichtlich eine grundsätzliche Pflicht zum Home-Office. Sollte das nicht möglich sein, müssen die Arbeitgeber zweimal pro Woche verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer in Präsenz anbieten. Die Teilnahme bleibt für die Arbeitnehmer freiwillig.
Geschäfte: Der Einzelhandel des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Getränkemärkte, darf voraussichtlich ab Montag pro 20 Quadratmetern Fläche einen Kunden hereinlassen. Haben sie eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, erhöht sich die Grenze auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter. Das ist eine Halbierung der bislang erlaubten Zahlen. Nach den derzeitigen Verordnungen im Kreis Neuwied fallen auch Baumärkte, Gartencenter und Buchhandlungen unter diese Regelung. Ob das so bleibt, hängt vom finalen Gesetzestext ab. Alle weiteren Einzelhandelsgeschäfte sind geschlossen und dürfen nur Abholung (click & collect) und Terminshopping (click & meet, 1 Kunde pro 40 Quadratmeter mit Test) anbieten. Ab Montag wird dies vermutlich verschärft und Terminshopping ist dann nur noch bei einem Inzidenzwert unter 150 möglich.
Frisöre/Fußpflege: Ab Montag muss voraussichtlich ab Inzidenz 100 ein aktueller Corona-Test vorgelegt werden. Zudem sind Terminvereinbarungen weiter vorgeschrieben.
Zoo: Der Außenbereich des Zoos kann nach derzeitigem Stand auch nach Inkrafttreten der Notbremse in der bisherigen Form (mit medizinischer Maske und Terminreservierung) geöffnet bleiben. Ab Montag muss aber ein aktueller Test vorgelegt werden. Der Zoo plant derzeit den Aufbau eines eigenen Testzentrums. Die weiteren kulturellen Einrichtungen im Kreis sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Sport: Fünf Kinder unter 14 Jahren plus Betreuer dürfen voraussichtlich ab Montag im Freien gemeinsam kontaktlosen Sport treiben. Ansonsten ist bei einem Inzidenzwert über 100 nur Individualsport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes erlaubt.
Ausgangssperre: Das neue Bundesgesetzt sieht voraussichtlich eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr vor, die sowohl Polizei als auch Kräfte des Ordnungsamtes kontrollieren. Sport allein ist bis 24 Uhr möglich. Ausnahmen gibt es unter anderem für Gassigänger. Wer einen triftigen Grund hat, sich in den genannten Zeiten außerhalb des eigenen Hauses aufzuhalten, benötigt eine entsprechende Bescheinigung, zum Beispiel von seinem Arbeitgeber. Bei Verstößen gegen die Ausgangssperre droht ein Bußgeld von 150 Euro. Landrat Achim Hallerbach appelliert in diesem Zusammenhang vor allem an Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen.
Kontaktbeschränkungen: Private Kontakte müssen sich auf einen Haushalt plus eine Person beschränkten. Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 sinken, sind bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder erlaubt.
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Impfungen: Die Impfkampagne nimmt deutlich an Fahrt auf. Im Impfzentrum des Kreises in Oberhonnefeld sind mittlerweile fast 40.000 Impfungen vorgenommen worden. Knapp 10.000 Impfungen kommen durch die mobilen Impfteams hinzu. Nicht statistisch erfasst ist die Zahl der Impfungen, die die Hausärzte im Kreis Neuwied vorgenommen haben. Sie melden direkt an das RKI. Hier gibt es laut Kassenärztlicher Vereinigung nur Zahlen für das gesamt Land. Bis zum 19.April waren es auf diesem Weg 99.094 Impfungen in Rheinland-Pfalz.