Mit der Entscheidung, die Förderung der Sozialarbeit in den Kindertagesstätten zu nutzen, ist die Entwicklung eines Konzeptes unumgänglich und Bestandteil der Beantragung. „Es ist uns wichtig, den Jugendhilfeausschuss über die Arbeit des Jugendamtes, insbesondere wenn es um grundlegende Entwicklungen geht, auf dem Laufenden zu halten und auch über Zwischenergebnisse zu informieren“, so Landrat Achim Hallerbach.
In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt und den Kindertagesstätten hat das IBEB die Eltern und KiTa-Leitungen befragt und in Workshops mit den verschiedenen Akteuren im Bereich der Jugendhilfe (u. a. auch KiTa-Vertreter, Beratungsstellen) erste Ansätze eines Konzeptes erarbeitet. „Zur Zeit wird eine Sozialraumanalyse erstellt, mit der über verschiedene Indikatoren die Notwendigkeit in den verschiedenen Regionen im Landkreis Neuwied abgebildet werden soll“, erklärt Kita-Referatsleiterin Kerstin Neckel. Eine erste Analyse zeigt, dass sich dabei unterschiedliche Entwicklungen z.B. hinsichtlich der Hilfebedarfe, Armutslagen abbilden lassen, die dann Eingang in die weitere Entwicklung des Konzeptes finden sollen.
Bei
Einrichtung der Stellen dürfen 60 Prozent aus dem Topf
„Sozialraumbudget“ finanziert werden. Die übrigen 40 Prozent müssen
durch den Landkreis Neuwied erbracht werden. „Der Zeitplan des
Kreisjugendamtes und des IBEB sieht vor, dass ein Konzept in der
nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses für den
Kreisjugendamtsbezirk im April 2021 den Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden kann“, betont Landrat Achim
Hallerbach.