„Wir
stehen in engem Kontakt mit unseren
Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die aufgrund von täglichen
Beratungsgesprächen die Nöte der heimischen Unternehmen aus erster Hand
erfahren. Wir müssen Ihnen mitteilen, dass in „vorderster Reihe“ ein
anderer, weniger diplomatischer, Ton von den Unternehmensvertretern
angeschlagen wird. Es herrscht Unmut, Enttäuschung, Verzweiflung, Angst
und das Gefühl von Ungleichbehandlung. Bei einem nicht unerheblichen
Teil scheint die Situation so schlecht zu sein, dass sie als
existenzbedrohend eingestuft wird. Reserven, mit dem der erste Lockdown
noch überbrückt werden konnte, sind bei vielen Soloselbstständigen und
UnternehmerInnen mittlerweile aufgebraucht. Zuschüsse zur Deckung von
Fixkosten sind oftmals der viel zitierte „Tropfen auf den heißen Stein“.
Maßnahmen wie Stundungen führen in der Regel nur zu einer zeitlichen
Verlagerung der Probleme“, heißt es u.a. in dem Brief der drei Landräte.
„Aus
Erfahrungen vieler persönlicher Gespräche mit Vertretern der heimischen
Wirtschaft und den eigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaften wissen
wir, dass Nachbesserungen der Corona-Hilfen dringend erforderlich sind“,
teilt der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach mit.
In
dem offenen Brief, der sich zeitgleich auch an
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Wirtschaftsminister RLP Dr.
Volker Wissing sowie an Bundestags- und Landtagsabgeordnete der Region
richtet, werden die Ungleichbehandlung und die damit einhergehende
Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Regeln und
Programme in den Bundesländern angemahnt. Zudem führen die Landräte
vorhandene Digitalisierungsdefizite an und bemängeln die Komplexität der
Hilfen einerseits und die unzureichende Kommunikation sowohl auf
Bundes- als auch auf Landesebene andererseits.
Gleichwohl sehen sie den Brief nicht als Vorwurf, sondern Weckruf. Mit konkreten Anpassungsvorschlägen und aus ihrer Sicht notwendige Änderungen bei den laufenden Corona-Hilfen wollen die Verfasser des Briefs Anregungen liefern.
So führen sie beispielsweise Fälle auf, in denen Unternehmen im Vergleichsmonat durch vielerlei Gründe weniger oder gar keinen Umsatz nachweisen konnten und deshalb nicht in den Genuss von Hilfen gelangen konnten. Auch ein Betrieb, der selbst Eigentümer der genutzten Immobilie ist, könne noch nicht einmal die Miete ansetzen. Ferner schreiben sie: "Wie erklären Sie dem Inhaber / der Inhaberin eines Friseursalons, warum er / sie lediglich laufende Kosten gelten machen kann, während die Gastronomen ihre Hilfe auf Basis von Vorjahresumsatzzahlen erhalten?"