Zuletzt hatte der VGH 2012 im sog. Neuwieder Urteil eine seit 2007 bestehende Unvereinbarkeit des im LFAG geregelten Kommunalen Finanzausgleichs mit der Landesverfassung festgestellt. Die Neufassung 2014 sollte diese Unvereinbarkeit beseitigen - wie der VGH nunmehr festgestellt hat, ohne Erfolg. „Das Land agiert damit im Bereich der kommunalen Finanzausstattung seit 2007, also über seit einem Jahrzehnt, nicht mehr auf dem Boden der Landesverfassung. Ich freue mich über die höchstrichterliche Bestätigung, dass das Land uns besser ausstatten muss. Dieses Urteil ist eine Fortschreibung des Neuwieder-Urteils aus 2012“, kommentiert Hallerbach das Urteil.
Die dadurch eingetretenen Folgen sind verheerend. So drückt die rheinland-pfälzischen Kommunen die im Bundesvergleich zweithöchste Schuldenlast. Auch der Landkreis Neuwied ist zum Jahresende voraussichtlich mit 98,6 Mio. Euro an Liquiditätskrediten überdurchschnittlich hoch verschuldet. Als Ursache für die finanzielle Schieflage wird bereits seit Jahren auf die unzureichende Finanzausstattung durch das Land verwiesen, die zu einem strukturellen Defizit der Kreisfinanzen führt. Diese Sichtweise wurde nun einmal mehr vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.
In seiner Rede zum Haushaltsplan 2021 stellte Landrat Achim Hallerbach unlängst fest, dass man auch im Landkreis Neuwied aufgrund der Schuldenlast den politischen Gestaltungsspielraum in den letzten Jahren stark zurückgestellt habe.
„Nachdem die Landesregierung nun zum zweiten Mal in Folge vor dem Verfassungsgericht unterlegen war, erwarte ich, dass man in Mainz nun endlich seiner Verantwortung gerecht wird. Eine Finanzausstattung, die es uns Kommunalpolitkern erlaubt, die kommunale Selbstverwaltung auch in angemessener Form wahrzunehmen, ist längst überfällig. Gleichzeitig bekämen dann Städte und Gemeinden genügend Luft, damit sie vor Ort handlungsfähig bleiben und gestalten können. Damit schaffen wir auch gleichwertige Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Nur so funktioniert Kommunalpolitik“, so Hallerbach.