Wegen
der Corona-Pandemie sollen Kinder in den Schulbussen nicht mehr so
dicht gedrängt stehen. Deshalb werden mehr Kapazitäten benötigt. „Wir
haben Schwerpunkte in der Verbandsgemeinde Asbach und in Dierdorf
lokalisiert. Auf diese Linien werden wir zusätzliche Busse einsetzen,“
so die Kreisverwaltung. Die genaue Festlegung der Linienänderungen
erfolgt Anfang der Woche mit den Verkehrsunternehmen.
„Seit
Donnerstagabend liegen den Landräten konkrete Förderrichtlinien des
Landes für den Einsatz der Verstärkerbusse vor“, so Landrat Achim
Hallerbach. Für die Landräte und Oberbürgermeister sei das ein
Verhandlungserfolg des Landkreistags Rheinland-Pfalz mit dem
Verkehrsministerium in Mainz. „Losgelöst von der Richtlinie und den
politischen Debatten in Mainz, haben wir in der Kreisverwaltung
entsprechende Vorarbeiten geleistet, und hoffen, dass wir im Laufe der
Woche zusätzliche Busse aus dem Landkreis einsetzen können“, erklären
Landrat Achim Hallerbach (CDU) und der zuständige 1.Kreisbeigeordnete
Michael Mahlert (SPD).
Letzte
Woche hatte Landrat Hallerbach gegenüber der Landesregierung 30
zusätzliche „Verstärker-Busse“ für dieses Schuljahr angemeldet. Eine
Antwort des Landes über die Zurverfügungstellung gebe es bis heute
nicht. Die Zahl wurde anhand der Anzahl der Schüler im Kreis berechnet,
doch derzeit kämen viele noch im Auto der Eltern, mit Fahrrad oder dem
Roller/Moped. Dies wird sich wahrscheinlich ändern, wenn es von der
Witterung unbeständiger und kühler werde. Deshalb
lasse sich noch nicht genau sagen, wie viele zusätzliche Busse in den
nächsten Monaten gebraucht würden. Die Kreisverwaltung wird die
Beförderung der Schüler weiterhin kritisch beobachten und Zählungen
durchführen, um festzustellen, ob noch andere Busse entlastet werden
müssen.
Die
viel zitierten Reisebusse stehen aber oft nicht zur Verfügung, da sie
von den Reisebusunternehmen für den Schülerverkehr nicht zur Verfügung
gestellt werden. Und bei vielen nicht genutzten Bussen gäbe es keine
Busfahrer (Fachkräftemangel). Deshalb befürchtet die Kreisverwaltung,
dass der Bus-Pool des Landes kaum greifen werde. Von den 250
angekündigten Bussen standen letzte Woche landesweit nur 160 Busse zur
Verfügung. Ob die angekündigte Anzahl von 250 der durch das Land
organisierten Busse für 24 Landkreise und zwölf Städte ausreiche, lässt
erhebliche Zweifel aufkommen.
„Wie
den Förderrichtlinien und dem Mitteilungsschreiben an die Kreise und
kreisfreien Städte zu entnehmen ist, können die Verstärkerbusse für 70
Schul- bzw. Fahrtage und damit nur bis zum 31.12.2020 eingesetzt werden.
Aus der Praxis heraus wäre eine Befristung bis zum Ende des
Schulhalbjahres sinnvoller gewesen. Leider wurde auch diese Richtlinie
nicht mit den Praktikern vor Ort abgestimmt“, stellen Hallerbach und
Mahlert fest.
Das Land habe die zuwendungsfähigen Kosten auf einen Pauschalbetrag von 310 Euro je Bus und Tag inklusive Fahrer gedeckelt und gewährt dafür einen 90 %igen Zuschuss. Da jedoch die realen marktüblichen Preisangebote deutlich über diesem gedeckelten Betrag liegen (die Preise liegen zwischen 500/600 Euro/Tag/Bus), führe dies in der Konsequenz dazu, dass ca. 45 Prozent der anfallenden Kosten für die Verstärkerbusse beim Kreis hängen bleiben. Von daher gleiche die vom Land propagierte Aussage einer 90%igen Förderung eher einer Mogelpackung, da die Landesunterstützung unterm Strich voraussichtlich maximal 55 Prozent betragen werde.
Info:
Im Landkreis und der Stadt Neuwied werden täglich rund 15.000 Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder im ÖPNV und im Rahmen von Vertragsfahren befördert.
Der
Landesgesetzgeber hat für den Schülerverkehr festgelegt, dass bis zu 70
% der zugelassenen Stehplätze zu nutzen sind. Dies führt dazu, dass je nach im Fahrzeugschein zugelassen Sitz- und Stehplätzen eines eingesetzten großen Busses zwischen 70 bis 75 Schüler und Schülerinnen befördert werden dürfen.
80 Prozent der Fahrten laufen im ÖPNV. Hier kauft der Landkreis Neuwied für die Schülerinnen und Schüler Fahrkarten, für die er beförderungspflichtig ist (der Vollständigkeit halber: alle mit Ausnahme der Oberstufe bzw. Sek II).
Auf
Strecken ohne ÖPNV-Linienverkehr richtet der Landkreis Neuwied
Vertragsfahrten ein (sogenannte freigestellte Schülerverkehre) und
schließt Verträge mit Busunternehmen für die beförderungspflichtigen
Schülerinnen und Schüler.
Müssten die Schülerinnen und Schüler einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten, könnten maximal 23 bis 25 Kinder den
Bus nutzen. Oder anders formuliert: es brauchte dreimal so viele Busse
wie bisher. Auch wenn der Landkreis Neuwied seine 30 bestellten
Zusatzbusse, nebst Fahrer aus dem Bus-Pool des Landes, der insgesamt 250
Busse für die Landkreise und kreisfreien Städte umfasst, zugestanden
bekäme, ist der 1,50 Meter-Abstand bei einem Regelbetrieb der Schulen
mit vollem Präsenzunterricht nicht realisierbar. Deshalb gilt die
Maskenpflicht in Bussen und Bahnen!
Neben einem Mangel an Bussen, besteht ebenfalls ein erheblicher Fachkräftemangel an Busfahrern.