Die bundesweit einheitliche Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beinhaltet alle Informationen hierzu. Wichtig ist, dass die Beantragung nur durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer erfolgen kann und im digitalisierten Verfahren erfolgt. Insgesamt stellt der Bund mit dem zweiten Nachtragshaushalt rund 25 Milliarden Euro für die Überbrückungshilfen zur Verfügung.
Die Anträge werden in Rheinland-Pfalz von der Investitions- und Strukturbank in Mainz bearbeitet. Auch die ISB stellt hierzu Informationen unter https://isb.rlp.de/corona.html zur Verfügung.
Landrat Achim Hallerbach und Wirtschaftsförderer Harald Schmillen begrüßen ausdrücklich diese für viele Unternehmen so dringend notwendige Liquiditätshilfe, denn „die Corona-Pandemie betrifft zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmern stark und führt zu deutlichen Umsatz- und Ertragseinbußen. Viele stehen mit dem Rücken zur Wand und brauchen jetzt diese Unterstützung und dies schnell und unbürokratisch. Die Bundesregierung nimmt hierfür viel Geld in die Hand und alle die antragsberechtigt sind, sollten diese Möglichkeit nutzen“, sind sich die beiden Experten einig.