Landrat
Achim Hallerbach betont, dass unter anderem Familieneinrichtungen
zusätzliche Mittel in Höhe von 5.000 Euro beispielsweise für
Tagesausflüge für Familien oder Angebote in den Bereichen Natur,
Erlebnis, Theater oder Handwerk beantragen können.
Ebenfalls
werden Jugendfreizeiten der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit
verbessert. Die Fördersätze werden von 3,00 Euro auf 4,00 Euro pro
Teilnehmer und Tag angehoben. „Zudem wird die Förderung ehrenamtlicher
Kräfte bereits ab dem zweiten Tag ermöglicht. Der Betreuungsschlüssel
wird verbessert, sodass nun eine Förderung ehrenamtlicher Kräfte bei
fünf Teilnehmern pro Betreuer möglich ist, vorher war das Verhältnis
1:7,“ erklärt Landrat Achim Hallerbach.
Ferien
in Jugendherbergen und Familienferienstätten für Familien mit niedrigem
Einkommen sowie für Familien mit einem Familienmitglied mit Behinderung
werden zusätzlich bezuschusst. Die Förderung ist abhängig vom
Einkommen.
Landrat
Achim Hallerbach begrüßt diese Regelung ausdrücklich: „Ich bin mir sehr
wohl bewusst, dass sich auch Angebote der Jugendarbeit vor dem
Hintergrund der Corona-Krise mit besonderen Anforderungen konfrontiert
sehen. Wir wissen, dass viele Träger der Jugendarbeit vor der
schwierigen Frage stehen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen ihre
Angebote aufrechterhalten werden können. Wir hoffen, dass der Anreiz für
die Träger der Jugendarbeit erhöht wird, ihre Maßnahmen der
Jugendarbeit wie zum Beispiel Jugendfreizeiten in den Sommerferien
durchzuführen zu können.“
Das Hygienekonzept des Landes finden Sie unter dem Link:
Die Regelungen zur Erhöhung von Fördermitteln unter folgendem Link: