"Wir
würden unseren Mitbürgern schlichtweg Unzumutbares abverlangen.
Kurzarbeit, ansteigende Arbeitslosigkeit, Mehrbelastungen durch
vorübergehende Schul- und Kitaschließungen, Mobilitätsbeschränkungen und
vieles mehr beanspruchen die Betroffenen nicht nur logistisch sondern
teils auch in erheblichem Maße finanziell. Da gibt es überhaupt keinen
Spielraum, der es uns als Kommunen gestatten würde, noch tiefer in die
Taschen der Menschen zu greifen", macht Hallerbach weiter deutlich. Er
sieht vor allem die Liquidität von Bürgern und Unternehmen aller Art
gefährdet. So könne beispielsweise bei Unternehmen die Grundsteuer
mehrere tausend Euro betragen. Wer jetzt auf höhere Einnahmen spekuliere
habe dann später möglicherweise Insolvenzen zu verantworten, befürchtet
der Landrat.
"Jetzt
Steuererhöhungen zu fordern, widerspricht all den Bemühungen, die
wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise abzumildern. Auch die Kommunen
erkennen die gesetzliche Vorgabe des Haushaltsausgleichs nach der
Gemeindeordnung an. Es ist jedoch die finanzielle Verantwortung des
Landes gegenüber den Kommunen, dafür sorgen, dass deren chronische
Unterfinanzierung beendet und ein finanzieller Rettungsschirm für die
Kommunen aufgespannt wird. Seit Jahren kämpfen wir für eine gerechte und
auskömmliche Finanzausstattung. Dies wird vom Land permanent ignoriert
und nun fordert das Land die Städte und Gemeinden auf, dass wir uns
dieses Geld doch einfach vom Bürger abkassieren sollten. So einfach
werden wir als Kommunen das nicht hinnehmen!", macht Achim Hallerbach
deutlich.
Auch Landkreistag sowie Gemeinde- und Städtebund kritisieren das Ansinnen des Rechnungshofs. Sie teilten mit: "Die Auffassung, dass Kommunen auch in der Corona-Krise vertretbare Einnahmeverbesserungen herbeiführen und die Grundsteuer B anheben sollen, verkennt die aktuelle Lage und ist aus kommunaler Sicht nicht nachvollziehbar."
Die Grundsteuer besteuert den Grund und Boden einschließlich der Gebäude. Gegenstand der Grundsteuer B sind Grundstücke mit Wohnbebauung und betreffen somit Eigentümer wie Mieter gleichermaßen.
"Angesichts der zu erwartenden Dimension der wegbrechenden kommunalen Steuereinnahmen in der Krise ist auch die Forderung des Landesrechnungshofs, an den freiwilligen Leistungen zu sparen, befremdlich. Selbst wenn man diese alle streichen würde und damit das Geld für straßengebundenen ÖPNV, Kultur, Tourismus, Schwimmbäder, Vereine oder Spielplätze, wären das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, der aber gerade für die Bürgerinnen und Bürger viel ausmachen würde", schreiben die beiden Spitzenverbände hierzu.