Aufgrund der aktuellen Lage rund um die
Corona-Infektionssituation müssen wir bis auf weiteres die
Infektionsschutzbelehrungen nach §43 IfSG aussetzen. Es wird den jeweiligen
Arbeitgebern gestattet, die Belehrungen für die Zwischenzeit selbst
durchzuführen. Das Stattfinden dieser Belehrungen ist – als Nachweis gegenüber
der Lebensmittelkontrolle - formlos durch den Arbeitgeber mit Datum, sowie
Unterschriften von Lehrer und Belehrten zu dokumentieren. Diese Belehrungen
ersetzen keinesfalls die Erstbelehrung, sondern dienen einer Lösung für die
Übergangszeit.