„Die rheinland-pfälzische Landesregierung verstößt permanent gegen ihre Pflicht, den Gemeinden, Städten und Landkreisen angemessene Finanzhilfe zu gewähren“, wiederholt Hallerbach seine Feststellung in einer aktuellen Pressemitteilung.
Dass aber nun auch noch der
rheinland-pfälzische Rechnungshof die Kommunen dazu ermuntert, sich das
notwendige Geld beispielsweise über eine Anhebung der Grundsteuer beim Bürger
zu nehmen, ärgert den Landrat in hohem Maße: „Die Forderung des Rechnungshofs
Rheinland-Pfalz, die Hebesätze der Grundsteuer anzuheben, bedeutet nichts
anderes als eine einseitige Zusatzbelastung für die Bürgerinnen und Bürger. Die
Landkreise fordern vom Land bereits seit langem eine aufgabenangemessene
Finanzausstattung im Sinne der rheinland-pfälzischen Landesverfassung. Dies
scheint der Rechnungshof völlig auszublenden“. Die Landkreise selber erheben
zwar keine Realsteuern wie Grund- oder Gewerbesteuer, doch auch hier hat der
Landesrechnungshof eine vermeintlich einfache Lösung parat: Die Kreisumlage
solle bis zur verfassungsmäßigen Schmerzgrenze erhöht werden. Landrat
Hallerbach sieht in dieser Forderung allerdings nur ein weiteres Mittel, den
Druck auf die Kommunen zu erhöhen. „Wenn wir die Kreisumlage erhöhen, fehlt das
Geld vor Ort. Als Konsequenz müssten die Gemeinden wiederum die Hebesätze
erhöhen und so die Bürgerinnen und Bürger weiter belasten.“
Hallerbach macht deutlich, dass die
Bürger beispielsweise über Einkommensteuer an den Staat zahlen und bei jedem
Kauf über die Umsatzsteuer zur Kasse gebeten werden. „Ich erwarte im Sinne der
Bürgerinnen und Bürger, dass sich jede staatliche Ebene nur desjenigen Betrages
bedient, den diese Ebene auch benötigt. Bei gerechter Verteilung könnten jeder
Ebene (Bund, Länder und Kommunen) ausreichende Finanzmittel zur Verfügung
stehen, um die jeweiligen Aufgaben und Ausgaben zu finanzieren. Würde dies so
geschehen, reichten die aktuellen Hebesätze der Grundsteuer zur Finanzierung
aller Ausgaben aus“, macht Hallerbach klar.
Die kommunalen Gebietskörperschaften sind jedoch keine eigene staatliche Ebene, sondern bilden mit dem Land eine Einheit. Das Land trägt dabei die Finanzverantwortung auch für die Kommunen. Wenn das Land den Kommunen Aufgaben und somit Ausgaben überträgt, aber keine ausreichende Finanzierung zur Verfügung stellt, können die Finanzmittel auf der kommunalen Ebene folglich nicht ausreichen.
„Genau an dieser Stelle hakt der Rechnungshof Rheinland-Pfalz ein und fordert, dass die Kommunen das Versäumnis des Landes über den Geldbeutel der Bürger heilen. Nichts anderes bedeutet die Forderung nach höheren Hebesätzen – der Bürger zahlt so viel mehr, dass der fehlende Betrag zum kommunalen Haushaltsausgleich regelrecht eingetrieben wird. Dies ist aus kommunaler Sicht überhaupt nicht hinnehmbar“, sagt Hallerbach weiter.