Daneben beeinflussen aber wieder auch gesetzliche Änderungen die Entwicklung des Jugendhilfeetats. So führt die Ausweitung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Jahre 2017 mittlerweile jährlich zu einer Verdoppelung des Aufwandes gegenüber den Vorjahren. Wieder einmal führt die Erweiterung von Leistungsansprüchen dazu, dass die Kommunen am Ende draufzahlen, so Landrat Achim Hallerbach.
Einen konstant steigenden Anteil an den gesamten Jugendhilfeaufwendungen mit mittlerweile 57 Prozent des gesamten Etats nimmt der Kreisanteil an den Personalkosten für Kindertagesstätten ein. Sowohl die Erweiterung der Leistungsansprüche, die demografische Entwicklung sowie der Zuzug von Familien in den Landkreis Neuwied führen zu einer konstant steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten.
Damit einher geht natürlich auch ein stetig steigender Aufwand für die Personalkosten in Kindertagesstätten. Vor diesem Hintergrund blickt Landrat Hallerbach auch mit Sorge auf etwaige Mehrbelastungen, die sich aus den Regelungen des sogenannten „Kita-Zukunftsgesetzes“ ergeben. Bereits bei der Einführung der Elternbeitragsfreiheit sollten die Kommunen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Tatsächlich decken die durch das Land gewährten Ausgleichszahlungen nicht die Mehrbelastungen, die dem Kreis Neuwied entstehen. Darin sieht der Landrat auch eine Pflichtverletztung des Landes in der Frage der Konnexität, denn „wer bestellt, der muss auch zahlen“.
„Vor diesem Hintergrund müssen wir auch in den kommenden Jahren mit weiter steigenden Jugendhilfeaufwendungen rechnen, ohne dass wir hier nennenswerte Einflussmöglichkeiten haben. Die Kreise bleiben weiterhin auf den Kosten sitzen“, so Landrat Achim Hallerbach.