KiTa-Gesetz geht zulasten der Kinder, der Träger sowie der Erzieherinnen und Erzieher – Rückschritt statt Zukunft

Scheinbar nur wenig genutzt haben die Eingaben der Kommunen, Eltern und des KiTa-Personals, bei dem nunmehr verabschiedeten KiTa-Zukunftsgesetz der Landesregierung. „Auch wenn einige Forderungen der Kommunen im Vergleich zum ersten Entwurf des Gesetzes umgesetzt wurden, in der KiTa-Realität herrscht Einigkeit darüber, dass das Gesetz hinsichtlich seiner finanziellen Auswirklungen auf Träger und Kommunen nicht einschätzbar ist. Mit dem Zukunftsgesetz war die Hoffnung der Erzieherinnen und Erzieher verbunden, mit einem besseren Betreuungsverhältnis und einer angemessenen Ausstattung die Rahmenbedingungen für eine qualitativ gute Betreuung zu sichern oder gar auszubauen. Auch die Träger der Kindertagesstätten und die Kommunen hofften auf eine gute finanzielle Ausstattung. Aber nichts der Gleichen wurde mit dem Gesetzesentwurf erreicht“, so Landrat Achim Hallerbach.

Dabei verweist Achim Hallerbach u.a. auf die Forderungen sowohl der Opposition, als auch der Kommunalen Spitzenverbände. So besteht auch weiterhin die Forderung auf eine Personalausstattung gemäß der einstimmigen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses, die eine 16%ige Erhöhung des Personalschlüssels für die Drei- bis Sechsjährigen vorsieht. Ebenfalls sieht man die Notwendigkeit der Einführung eines eigenen, um 76 Prozent erhöhten Personalschlüssel für Zweijährige, da zweifelsfrei Zweijährige einen deutlich höheren Betreuungsaufwand als ältere Kinder haben. Einen Anspruch auf ein gesundes Mittagessen für alle Kinder als Muss-Bestimmung soll im Gesetz verankert werden.

Und auch die kommunalen Spitzenverbände verdeutlichen in einer Stellungnahme nochmals, dass wesentliche Schwerpunkte, die zuletzt auch im Bildungsausschuss thematisiert wurden, mit dem Gesetz nicht ausreichend geregelt werden. Von daher unterstützt auch der Landkreis Neuwied die zentralen Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände:

    • Das Investitionsprogramm von 13,5 Millionen Euro für den Aus- und Umbau von Küchen („Küchenzuschuss“) reicht nicht aus. Eine Betreuung über 7 Stunden am Stück erfordert erheblich höhere Investitionen als nur die Ertüchtigung von Küchen. Hier muss aus Sicht der Kommunen deutlich nachgebessert werden.
    •  Der bisher nur per Rahmenvereinbarung geregelte Trägeranteil gehört aus Sicht der Kommunen verbindlich ins Gesetz. Nur so könne in diesem Punkt weitgehend Kostenklarheit hergestellt werden.

    Es geht um die Einhaltung des Konnexitätsprinzips und die Minimierung von finanziellen Risiken, denn mit dem jetzigen Gesetzesentwurf sind erhebliche Mehrkosten in 3-stelliger Millionenhöhe zu erwarten.

    „Viele offene Fragen lässt man im Gesetz bewusst ungeregelt und will sie dann durch Verordnungen regeln; es ist zu befürchten, dass über diesen Weg weitere Belastungen auf die Kommunen zukommen. Eine Verbesserung der Qualität und der Personalquote ist nicht zu erkennen“, betont Landrat Achim Hallerbach.


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