Dabei verweist Achim Hallerbach u.a. auf die Forderungen sowohl der Opposition, als auch der Kommunalen Spitzenverbände. So besteht auch weiterhin die Forderung auf eine Personalausstattung gemäß der einstimmigen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses, die eine 16%ige Erhöhung des Personalschlüssels für die Drei- bis Sechsjährigen vorsieht. Ebenfalls sieht man die Notwendigkeit der Einführung eines eigenen, um 76 Prozent erhöhten Personalschlüssel für Zweijährige, da zweifelsfrei Zweijährige einen deutlich höheren Betreuungsaufwand als ältere Kinder haben. Einen Anspruch auf ein gesundes Mittagessen für alle Kinder als Muss-Bestimmung soll im Gesetz verankert werden.
Und auch die kommunalen Spitzenverbände verdeutlichen in einer Stellungnahme nochmals, dass wesentliche Schwerpunkte, die zuletzt auch im Bildungsausschuss thematisiert wurden, mit dem Gesetz nicht ausreichend geregelt werden. Von daher unterstützt auch der Landkreis Neuwied die zentralen Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände:
- Das Investitionsprogramm von 13,5 Millionen Euro für den Aus- und Umbau von Küchen („Küchenzuschuss“) reicht nicht aus. Eine Betreuung über 7 Stunden am Stück erfordert erheblich höhere Investitionen als nur die Ertüchtigung von Küchen. Hier muss aus Sicht der Kommunen deutlich nachgebessert werden.
- Der bisher nur per Rahmenvereinbarung geregelte Trägeranteil gehört aus Sicht der Kommunen verbindlich ins Gesetz. Nur so könne in diesem Punkt weitgehend Kostenklarheit hergestellt werden.
Es geht um die Einhaltung des Konnexitätsprinzips und die Minimierung von finanziellen Risiken, denn mit dem jetzigen Gesetzesentwurf sind erhebliche Mehrkosten in 3-stelliger Millionenhöhe zu erwarten.
„Viele offene Fragen lässt man im Gesetz bewusst ungeregelt und will sie dann durch Verordnungen regeln; es ist zu befürchten, dass über diesen Weg weitere Belastungen auf die Kommunen zukommen. Eine Verbesserung der Qualität und der Personalquote ist nicht zu erkennen“, betont Landrat Achim Hallerbach.