In der zu Ende gehenden Wahlperiode hat der amtierende Beirat sich mit vielen Themen befasst. Da geht es u.a. um Fragen rund um den Zustrom geflüchteter Menschen in den Landkreis, um Integrationsmaßnahmen und –projekte, die interkulturellen Wochen und vieles mehr.
Dem Beirat gehören insgesamt 15 Mitglieder an; 5 von ihnen werden durch den Kreistag berufen. Gewählt werden am 27.10.2019 10 Mitglieder in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren. Wahlberechtigt sind grds. alle Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose – vorausgesetzt, sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und haben dann seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Kreis.
Auch Eingebürgerte und Spätaussiedler dürfen an der Wahl teilnehmen; sie müssen allerdings vorher die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Wählbar zum Beirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.
Weitere Detailinfos gibt es (auch teils mehrsprachig) hier: http://beiratswahlen.agarp.de/.