Im Kreis Neuwied betreuen derzeit rund 30 qualifizierte Tagesmütter durchschnittlich 110 Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren. Die Gründe weshalb die Eltern die Tagespflege als Betreuungsmöglichkeit ausgewählt haben, sind dabei sehr unterschiedlich. Oftmals steht die Berufstätigkeit der Eltern im Vordergrund. Nach dem ersten Jahr Elternzeit wollen oder müssen Mütter und Väter wieder in den beruflichen Alltag einsteigen. Dann stellt sich die Frage, wo und wie soll das Kind betreut werden. Eine entsprechende Beratung und Vermittlung finden die Eltern im Jugendamt des Kreises Neuwied. Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Kindertagespflege besprechen mit den Eltern die familiäre und berufliche Situation, die Wünsche der Eltern und den Betreuungsbedarf. An Hand dieser Informationen bemühen sich die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes passgenau eine Betreuung zu vermitteln. Dies gelingt meist, da der Fachdienst im engen Austausch mit den Tagespflegepersonen steht, die Verhältnisse und das Konzept vor Ort kennt und die Belegungssituation der einzelnen Tagesmutter im Blick behält.
Nach einer solchen Beratung entscheiden sich viele Eltern bewusst für den kleinen familiären Rahmen, den die Tagespflege bietet. Hier werden nur bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut, eine kleine Gruppe von Kindern, die für Kleinstkinder vor dem Eintritt in die Kita gut überschaubar ist und trotzdem neue Spielpartner bietet. Dabei ist die Tagespflegeperson die zuverlässige und vertraute Ansprechpartnerin für die Kinder und Eltern.
Steht dem Kind zum zweiten Geburtstag kein Kita-Platz zur Verfügung oder möchten die Eltern ihr Kind erst später in die Kita bringen, können die Eltern dieses Anliegen ebenfalls mit dem Fachdienst Kindertagespflege im Kreis Neuwied besprechen. „Möchten Eltern ihr Kind von einer - durch das Jugendamt autorisierten – Tagesmutter betreuen lassen, so können sie beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme von Kosten in der Kindertagespflege stellen“, erläutert Jasmin Assadian vom Fachdienst Kindertagespflege. Das Jugendamt übernimmt dann die Leistungszahlung an die Tagesmutter, von den Eltern wird ein Kostenbeitrag erhoben. „Im Rahmen der gesetzlichen Gleichstellung des Kindergartens und der Tagespflege ist ab dem 2. Geburtstag des Kindes auch die Tagespflege für die Eltern beitragsfrei, wenn das Kind keinen Kitaplatz erhält“, ergänzt Werena Herzog vom Fachdienst.
In der Regel wird für die Kindertagespflege ein Kostenbeitrag erhoben, wenn das Kind ergänzend zu Kindergarten oder Schule betreut wird und wenn das Kind das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dieser Kostenbeitrag errechnet sich in der Kindertagespflege aus der Betreuungszeit, dem Familieneinkommen und der Anzahl der Kinder, die in der Familie leben. Im Gegenzug übernimmt das Kreisjugendamt die Kosten der Kindertagespflege im Rahmen des benötigten Betreuungsumfanges. Die Tagespflegepersonen erhalten derzeit einen Grundbeitrag von 5,50 Euro pro Kind und Betreuungsstunde sowie Zuschläge für besondere Betreuungszeiten wie z.B. an Wochenenden.
Und es werden weitere Tagespflegepersonen benötigt. Denn die 30 Tagesmütter im Kreis Neuwied sind sehr gut belegt und mancherorts können sie keine weiteren Kinder mehr aufnehmen. Bei der wachsenden Geburtenrate und den zunehmenden Zuzügen in den Kreis Neuwied, ist die Betreuungsform der Tagespflege mehr denn je gefragt.
Alle Fragen rund um die Kindertagespflege beantworten im Fachdienst Kindertagespflege im Kreisjugendamt Neuwied: Werena Herzog, Tel. 02631/803-346 oder Jasmin Assadian, Tel. 02631/803-334. Weitere Informationen zur Kindertagespflege gibt es beim Bundesverband der Kindertagespflege unter www.bvktp.de