Eichenprozessionsspinnerbefall – Eigentümer ist selbst zuständig

Seit einigen Jahren muss verstärkt mit dem Vorkommen von Eichenprozessionsspinnern gerechnet werden, teilt die Kreisverwaltung Neuwied mit. Es handelt sich um eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart, die sich in den letzten Jahren massenhaft vermehrt hat. Die sich ab April/Mai ausbildenden Brennhaare der Raupen beinhalten ein Nesselgift, welches beim Menschen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann.

In den vergangenen Tagen war eine Feuerwehreinheit zu einem Einsatz wegen Eichenprozessionsspinnerbefalls auf dem Parkplatz eines Discounters alarmiert worden. Glücklicherweise handelte es sich bei dem vorgefundenen Schädling nicht um den besagten „Eichenprozessionsspinner“. Dennoch wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Feuerwehr für diese Art von Einsätzen weder ausgebildet noch ausgerüstet ist. Für die Bekämpfung bzw. Beseitigung der Raupen ist in jedem Fall der Eigentümer zuständig, der sich hier eines Fachunternehmers (Schädlingsbekämpfer) bedienen muss.

Das Umweltbundesamt hat eine Broschüre mit FAQs zusammengestellt:

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/190514_uba_hg_eichenprozessionsspinner_bf.pdf

Auch auf den Seiten des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums gibt es weitere Infos zum Thema: http://www.kwis-rlp.de/de/klimawandelfolgen/menschliche-gesundheit/eichenprozessionsspinner/

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