Die Abfallgebühren bleiben auch im Jahr 2019 und somit im siebten Jahr in Folge unverändert. Entgegen der Praxis in Vorjahren wird allerdings seit 2018 und somit auch in diesem Jahr kein neuer Gebührenbescheid versendet. „Der 2017 zugesendete Dauergebührenbescheid behält, wie bereits mehrfach in den letzten beiden Jahren mitgeteilt, auch in 2019 seine Gültigkeit, sofern sich an den Berechnungsgrundlagen seither nichts geändert hat“, erklärt Jörg Schwarz. „Bei unterjährigen Änderungen, beispielsweise durch den Ein- oder Auszug von Personen, wurden entsprechende Änderungsbescheide zugesendet, die dann ebenfalls bis zur nächsten Änderung gültig sind. Die Bescheide können also mehrere Jahre ihre Gültigkeit behalten“, so Schwarz weiter.
Damit
trotzdem der jährliche Zahlungszeitpunkt, der 30. Juni, nicht vergessen wird,
empfiehlt Jörg Schwarz, sofern nicht schon geschehen, am SEPA-Lastschriftverfahren
teilzunehmen. „Das ist am einfachsten, es wird nichts vergessen und die
Zahlungen werden zum Fälligkeitstermin rechtzeitig und in der richtigen Höhe
abgebucht. Mahnungen und hiermit verbundene Mahngebühren und Säumniszuschläge
gehören dann der Vergangenheit an. Alles in allem bedeutet dies eine
unkomplizierte Abwicklung, sowohl für den Bürger als auch für die
Abfallwirtschaft“, erläutert Jörg Schwarz.
Wer bis zum 21. Juni 2019 das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Formular an die Abfallwirtschaft sendet, nimmt noch zum 30. Juni an der automatischen Abbuchung teil. Das SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.abfall-nr.de) oder als Anlage zum letzten Gebührenbescheid.