„Wir haben im Jahr 2018 mit unserem Fördervolumen für private Maßnahmen, wie in den vorangegangenen Jahren, wieder ein hohes Niveau erreicht. Diese Förderung stellt einen wichtigen Baustein viele Bauherren bei der Finanzierung dar, die ein älteres Gebäude sanieren und umbauen wollen“, betont Planungsdezernent Michael Mahlert.
Der zentrale Förderschwerpunkt des Förderprogramms ist auf Maßnahmen zur Innenentwicklung und zur Erhaltung der Infrastruktur in den Ortskernen im ländlichen Raum ausgerichtet. Dazu zählen in erster Linie die Wohnraumschaffung und die Umnutzung und Sanierung leer stehender, ortsbildprägender Bausubstanz als auch strukturwirksame Maßnahmen, die der Arbeitsplatzschaffung und -sicherung dienen.
Darüber hinaus kann auch ein Abriss oder Teilabriss mit anschließendem Wiederaufbau oder Neubau unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gebäude im Ortskern nicht mehr zu halten ist, ein städtebaulicher Missstand beseitigt werden kann und die frei werdende Fläche neu bebaut und städtebaulich geordnet werden soll.
„Das Dorferneuerungsprogramm ist zwar kein Abrissprogramm, aber unter bestimmten Voraussetzungen kann der Teilabriss oder der komplette Abriss eines abgängigen Gebäudes mit sich anschließendem Neubau im Ortskern in maßstäblicher, typisch dörflicher Architektur gefördert werden“, betont Planungsdezernent Michael Mahlert.
Dies war bei dem Neubau des Wohnhauses der Familie Schmitz in Waldbreitbach der Fall, denn auf deren Grundstück befanden sich ursprünglich eine Reihe alter, abgängiger Garagen, die das gesamte Umfeld optisch beeinträchtigten. Planungsdezernent Michael Mahlert machte sich persönlich ein Bild von dem Neubau im Dorfkern von Waldbreitbach. Dort ist ein modernes Wohnhaus in typisch dörflicher Architektur entstanden, das sich in besonderem Maße in den Ortskern von Waldbreitbach, der durch zahlreiche historische Gebäude geprägt ist, einfügt. Nach dem Abriss der Garagen konnte der gesamte Bereich städtebaulich neu geordnet und aufgewertet werden. So sind neben dem Wohnhaus ein schöner Garten und zusätzliche Grün- und Freiflächen sowie Stellplätze entstanden.
Vom Dorferneuerungsprogramm des Landes können darüber hinaus Bauherrn profitieren, die ein älteres Gebäude, Baujahr 1960 und älter, sanieren möchten. Voraussetzung ist allerdings dass es sich um eine Gemeinde handelt, die über ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept verfügt.
Potenzielle Bauherren sollten sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten bei den Mitarbeiterinnen unseres Dorferneuerungsreferates in der Kreisverwaltung informieren. „Im Landkreis Neuwied wurden auch in diesem Jahr viele gute Projekte mithilfe der finanziellen Unterstützung des Dorferneuerungsprogramms umgesetzt, aber wir können leider nicht alle zeigen“, bedauert der Erste Kreisbeigeordnete.
Planungsdezernent Mahlert sieht aufgrund der großen Nachfrage an Fördermitteln im Dorferneuerungsprogramm bestätigt: „Die Schwerpunktförderung des Dorferneuerungsprogramms stellt ein sehr wirkungsvolles Instrument zum Erhalt und zur Belebung der Dörfer dar. Von Ihr gehen wichtige Impulse für eine nachhaltige Dorfentwicklung aus, die die ländlichen Räume nachhaltig stärkt.
Nähere Informationen zur Fördermöglichkeiten erhalten im Dorferneuerungsreferat der Kreisverwaltung Neuwied: Telefon: 02631-803-235 und 02631-803-402 sowie auf der Homepage der Kreisverwaltung im Bereich „Bürgerservice“ unter der Rubrik „Dorferneuerung“: www.kreis-neuwied.de