„Einige Punkte greifen zum Teil das auf, was wir lange eingefordert haben. Das können wir dem Grunde nach nur begrüßen“, so Landrat Hallerbach in einer Stellungnahme. Das gilt z.B. für den Verzicht auf vielfach nicht mehr praktizierte Gruppenformen und eine – auf den ersten Blick – verbesserte Personalisierung oder die verbindliche Festschreibung von Leitungskontingenten, die teilweise auf eine Verwaltungskraft übertragen werden können. Auch das Abrechnungsprozedere soll demnach in Zukunft spürbar einfacher werden.
Allerdings sieht Landrat Achim Hallerbach längst nicht alle Erwartungen an die Kita-Novelle erfüllt. Als „Knackpunkte“, bezeichnet er u.a. die Festschreibung auf eine durchgehende Betreuungszeit von sieben Stunden täglich. Das sei im Ansatz auch mit Mittagessen sicher gut gemeint, helfe jedoch Alleinerziehenden und zahlreichen Berufstätigen noch lange nicht ausreichend weiter. „Denn für viele Familien wird so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gelingen und sie benötigen auch zukünftig eine möglichst umfassende ganztägige Betreuung. Der Bedarf an Ganztagsplätzen ist deutlich höher als das Land dies anerkennen will und auch die Öffnungszeiten müssen sich nach den Lebens- und Berufswirklichkeiten orientieren“, fordert Achim Hallerbach. Verbesserungen könne es hier nur mit höheren Personalquoten geben.
Ebenfalls müsse die Personalbemessung für das gesamte Kindergartenjahr gelten und dürfe nicht erst mit der Belegung mitwachsen. Hier haben wir Klärungs- und Nachbesserungsbedarf. „Mit dieser Regelung gewinnen wir weder Personal in den Kitas noch wird eine verlässliche Personalplanung ermöglicht“, betont der Landrat. Zugleich sei die Personalbemessung noch nicht ausreichend, um einen wirklich guten Betreuungsschlüssel zu erreichen. Hier zeige sich der Gesetzentwurf noch weit weg von der Realität in den Kindertagesstätten. Ein Blick in die Studie der Bertelsmann-Stiftung hätte geholfen.
Die Zuweisung, die das Land den Trägern der örtlichen Jugendämter gewähren wird zur Finanzierung der Personalkosten falle zukünftig deutlich geringer aus als die vergleichbaren Zuwendungen bisher. Das werde zu Lasten des Kreishaushaltes gehen. Außerdem soll sich künftig eine Unterschreitung der Maximalbelegung um mehr als acht Prozent nachteilig auf die Zuweisungen des Landes an die einzelnen Jugendämter auswirken. Landrat Achim Hallerbach: „Das belastet den Kreis finanziell gleich mehrfach und der Qualität der pädagogischen Arbeit erweist man einen Bärendienst“.
Einen weiteren „schwarzen Peter“ erhalten die Jugendämter zugeschoben. Waren bislang die Höhe Eigenanteile der Träger an den Personalkosten landeseinheitlich gesetzlich geregelt, soll es künftig keine Festlegung des Trägeranteils mehr geben. Damit bürdet man den örtlichen Jugendämtern eine Aufgabe auf, die dem Grunde nach vom Landesgesetzgeber geregelt werden müsste. Hier kneife das Land und schiebe die Verantwortung auf die Kreise und Städte. Der Landrat befürchtet, dass damit die kirchlichen und freien Träger mittelfristig sogar aus der Kita-Betriebsträgerschaft aussteigen könnten und die Kommunen die Aufgabe übernehmen werden. Dies widerspreche der bisherigen gesetzlichen Zielsetzung, werde aber allein aus finanzieller Sicht die logische Konsequenz sein.
Die Regelung wird finanziell letztlich zu Lasten der Landkreise gehen, ist sich Hallerbach sicher. Hier sieht Hallerbach den Landesgesetzgeber in der Pflicht, einheitliche Mindeststandards im Land sicherzustellen.
Alles in allem könnte man beim Blick auf den Entwurf des neuen Kita-Zukunftsgesetzes frei nach Horaz sagen: „Der Berg kreißte und gebar allenfalls eine Maus“, so das vorläufige Fazit von Landrat Achim Hallerbach. Die Interessen des Landkreises und wohl auch der Kitas und Träger hat der Kreis bereits gegenüber dem Kommunalen Spitzenverband formuliert. „Wir erwarten da seitens des Landes noch deutliche Nachbesserungen“, bringt der Landrat seine Erwartungen zum Ausdruck.