Der Landkreis Neuwied muss im vorliegenden Nachtragshaushalt eine Verschlechterung im Verhältnis zum Basishaushalt von rund 870.000 Euro hinnehmen. Der wesentliche Faktor dabei ist die jüngst vom Landtag des Landes Rheinland-Pfalz beschlossene und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getretene Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG).
„Wir fühlen uns in unserer seit Monaten geübten Kritik bestätigt und auch die anderen rheinland-pfälzischen Landkreise halten den neuen Landesfinanzausgleich für völlig ungeeignet, die strukturellen Probleme der Kreise auch nur im Ansatz zu lösen. Nach wie vor werden hier die kreisfreien Städte eindeutig bevorzugt; was mal wieder den ländlichen Raum eindeutig benachteiligt“, kritisiert Landrat Achim Hallerbach.
Die Gesetzesänderung des Landes führt dazu, dass der Landkreis Neuwied auf ca. 1,2 Million Euro netto verzichten muss. Alleine den guten Ergebnissen der anderen Teilhaushalte ist es zu verdanken, dass die Verschlechterung im Nachtraghaushalt insgesamt nur 870.000 Euro beträgt. Dadurch verringert sich der ursprüngliche Jahresüberschuss von 6,46 Millionen Euro auf 5,59 Millionen Euro.
Bei den fiskalischen Schwergewichten des Landkreises sind die Änderungen im diesjährigen Nachtragshaushalt nur marginal. So verbessert sich das Ergebnis im Bereich Jugend und Familie um rund 250.000 Euro während sich das Ergebnis des Sozialamtes um 180.600 Euro verschlechtert. Es ist zum größten Teil den weiterhin steigenden Umlagegrundlagen für die Kreisumlage zu verdanken, dass das Gesamtergebnis des Kreises nicht schlechter ausfällt.
Mit Sorge blickt Landrat Achim Hallerbach allerdings auf die zukünftigen Jahre. Ab 2019 werden sich die Auswirkungen des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes noch deutlich verstärken. So fehlen dem Landkreis Neuwied im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich fünf Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen.
„Die gute Konjunktur wird nicht ewig anhalten. In Anbetracht der hohen Verschuldung kann ich absolut nicht nachvollziehen, warum das Land durch die Änderung des Landfinanzausgleichs die Bemühungen zum Schuldenabbau der Landkreise konterkariert“, schließt Hallerbach seine Bewertung der für die Kreise schlechten Situation.
„Die Frage ist doch: Wie
wollen wir denn den soviel beworbenen ländlichen Raum fördern? Wie will die
Landesregierung dies fördern? Wie wollen wir die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse zwischen kreisangehörigem Raum und kreisfreien Städten
gewährleisten, wenn das Land einseitig und zulasten des kreisangehörigen Raums
in dieser Art und Weise kommunalfinanzpolitisch agieren? Da hilft auch kein
Weglächeln der Landespolitiker mehr“, empört sich Hallerbach. Das
landespolitische Ziel, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Stadt
und auf dem Land herzustellen und sicherzustellen, komme nur noch einem
Lippenbekenntnis gleich.
Die neuen Regelungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) führen dazu, dass die vom Land gezahlte Schlüsselzuweisung B 2 für den Kreis Neuwied um rund 1,7 Millionen Euro gekürzt wird. Gleichzeitig erhalten die Gemeinden etwas mehr an Schlüsselzuweisungen A, auf die der Landkreis mit seinem Umlagesatz von 43 Prozent zugreift, was zu einer Erhöhung der Einnahme aus der Kreisumlage von rund 520.000 Euro führt. Zusammengenommen ergibt sich so eine Verschlechterung von ca. 1,2 Million Euro netto. |