Da eine wiederkehrende Prüfpflicht lediglich für Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 10 Kubikmetern besteht, geht die Behörde aufgrund entsprechender Hinweise von Fachfirmen und Sachverständigen davon aus, dass die meisten Anlagen noch nie durch einen Sachverständigen überprüft wurden. Neben den auch für den Laien erkennbaren offensichtlichen Schäden gibt es eine Reihe von möglichen Problemen die nur von Fachleuten erkannt und bewertet werden können. Deshalb rät die Kreisverwaltung jedem Betreiber dazu, seine Anlage durch einen unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen die Mitarbeiter der unteren
Wasserbehörde gerne zur Verfügung: Jürgen Schneider (juergen.schneider@kreis-neuwied.de, 02631-803 296) oder Rainer Jodes (rainer.jodes@kreis-neuwied.de, 02631-803 381).