Da eine wiederkehrende Prüfpflicht lediglich für Tankanlagen mit einem
Volumen von mehr als 10 Kubikmetern besteht, geht die Behörde aufgrund
entsprechender Hinweise von Fachfirmen und Sachverständigen davon aus, dass die
meisten Anlagen noch nie durch einen Sachverständigen überprüft wurden. Neben
den auch für den Laien erkennbaren offensichtlichen Schäden gibt es eine Reihe
von möglichen Problemen die nur von Fachleuten erkannt und bewertet werden
können. Deshalb rät die Kreisverwaltung jedem Betreiber dazu, seine Anlage
durch einen unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen die Mitarbeiter der unteren
Wasserbehörde gerne zur Verfügung: Jürgen Schneider (juergen.schneider@kreis-neuwied.de, 02631-803 296) oder Rainer Jodes (rainer.jodes@kreis-neuwied.de, 02631-803 381).