Die Aufsichtsbehörde bemängelt zum einen das fehlende Weiternutzungskonzept des Geländes durch die Stadt Unkel; zum anderen werde mit dem Beschluss gegen geltendes Recht verstoßen. Im Wesentlichen geht es darum, dass die VG Unkel mit der kostenlosen Übertragung gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung verstößt, demnach sie alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen hätte. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die defizitäre Haushaltslage der verbandsangehörigen Kommunen, die über die Verbandsgemeindeumlage den Haushalt der VG maßgeblich mitbestimmen. Hier sei ein Interessenausgleich zwischen der Stadt Unkel und den übrigen Ortsgemeinden geboten.
Im Besonderen sieht die Aufsichtsbehörde keine Berechtigung, das Gelände unter dem Verkehrswert zu veräußern; zumal derzeit zwei Kaufangebote vorlägen. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert - also nicht kostenlos abgegeben werden. Dies wurde bereits im Vorfeld in Gesprächen und schriftlich der Verbandsgemeinde mitgeteilt.
Eine Ausnahme vom Grundsatz der Veräußerung zum Verkehrswert wird in der Rechtsprechung anerkannt, wenn der mit der Veräußerung beabsichtigte Zweck im öffentlichen Interesse liegt. Der öffentliche Zweck wurde bislang aus Sicht der Kreisverwaltung noch nicht ausreichend dargelegt. Zwar sei bei einer weiteren Nutzung des Geländes als Bürgerpark durch die Stadt Unkel in Kooperation mit dem Verein „Gemeinsam für Vielfalt e.V.“ ein solch öffentlicher Zweck zumindest denkbar, dennoch bleibe zu beurteilen, ob dies eine Übertragung der Grundflächen unter Verkehrswert rechtfertige, heißt es.
„Alleine aus der haushaltsrechtlichen Beurteilung ergibt sich, dass der Beschluss des Verbandsgemeinderates Unkel gegen die Gemeindeordnung verstößt und von daher rechtswidrig ist. Die hier beschlossene kostenlose Übertragung des Freibadgeländes auf die Stadt Unkel berücksichtigt maßgeblich nur die Interessen der Stadt Unkel und nicht wie im gebotenen Maße die der übrigen Ortsgemeinden“, teilt die Kommunalaufsicht mit.
Ganz so trüb wie es sich zunächst anhört, sind die Aussichten für die VG Unkel letztlich doch nicht, denn die Kommunalaufsicht stellt immerhin in Aussicht: „Wie in unserer Begründung und auch im Vorfeld zur Beschlussfassung geführten Gesprächen und der Korrespondenz ausgeführt, halten wir eine Veräußerung des ehemaligen Freibadgeländes unterhalb des Verkehrswertes nicht gänzlich für ausgeschlossen. Gerne steht die Kommunalaufsicht auch weiterhin für Gespräche in der Angelegenheit zur Verfügung. Wir regen an, in der von uns für die Aufhebung des Beschlusses vorgegebene Frist auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.“ Es fehle jedoch noch an einem substanziellen und belastbaren Konzept für den Bürgerpark und der damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Verantwortung.