Seine Aussage stützt er auf einen dem Landtag vorgelegten Entwurf der Landesregierung und ergänzt: „Die massiv steigenden Defizite in den völlig unterfinanzierten Sozial- und Jugendhilfeleistungen werden den Kreishaushalt weiter belasten. Mit der Unterfinanzierung bleiben dringend notwendige Investitionen in der Infrastruktur auf der Strecke. Das geht zu Lasten der Attraktivität des Kreises und stellt ein Vergehen an den kommenden Generationen dar.“
Hallerbach betont, es gehe nicht darum, die geplanten Mehreinnahmen für die kreisfreien Städte zu kritisieren. Bemängelt werde aber die Tatsache, dass das Land selbst keine zusätzlichen Mittel bereitstellt, obwohl die kommunalen Spitzenverbände schon seit Jahren eine Aufstockung um rd. 300 Mio. Euro fordern. Die Liquiditätskredite im Land sind die höchsten im Bundesvergleich, eine Rückführung gelingt trotz Kommunalem Entschuldungsfonds nur einigen wenigen, eine Vielzahl der Kommunen ist immer noch nicht in der Lage, den Haushaltsplan auszugleichen, viele Kommunen (allein 13 der 24 Landkreise) weisen in ihrer Bilanz ein negatives Eigenkapital aus. „Ohne zusätzliche Landesmittel wird der KFA seiner Ausgleichsfunktion nicht gerecht!“, stellt Hallerbach fest. Und er fühlt sich durch die Haltung des Landkreistags bestätigt. Dieser befasst sich nämlich ebenfalls mit der Problematik und wird hierzu am 15. Mai im Rahmen einer Pressekonferenz auf die finanzielle Schieflage der Landkreise aufmerksam machen.
Die Mitglieder der Landrätekonferenz wollen ihre Ablehnung bezüglich des von der Landesregierung dem Landtag vorgelegten Entwurfs zur Änderung des KFA 2018 verdeutlichen. Die Gesetzesänderungen würden bewirken, dass die Landkreise und damit der ländliche Raum dauerhaft, d. h. Jahr für Jahr, mehr als 70 Mio. € weniger erhalten, als nach der geltenden Rechtslage.
Der Landkreis Neuwied wird gegenüber dem bisherigen Recht auf Dauer rd. 5,5 Mio. Euro weniger an Schlüsselzuweisungen erhalten und zudem bereits in 2018 Mindereinnahmen in Höhe von rd. 3 Mio. Euro erleiden. Hallerbach: „Mit Nachdruck wird das Land aufgefordert, endlich der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2012 im „Neuwieder Urteil“ nachzukommen und den KFA aufgabengerecht auszustatten, anstatt ständig neue Lasten auf die Kommunen abzuwälzen. Wir waren auf einem guten Weg und hatten gemeinsam mit dem Kreistag durch einen konsequenten Sparkurs stets die Verbesserung der Finanzlage im Blick. Nun werden alle unsere Bemühungen um eine Haushalskonsolidierung ad absurdum geführt.“